Freshfields vertritt ING Direct bei übernahmerechtlichem Squeeze-out der Interhyp-Minderheitsaktionäre
Freshfields Bruckhaus Deringer
Freshfields Bruckhaus Deringer hat die ING Direct N.V., ein Unternehmen der niederländischen ING-Gruppe, erfolgreich in dem Gerichtsverfahren zum Ausschluss der übrigen Aktionäre der Interhyp AG vor dem Landgericht Frankfurt vertreten. Das Landgericht Frankfurt beschloss auf Antrag der ING Direct N.V., ihr die Aktien der Interhyp-Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Abfindung von 64 Euro je Aktie zu übertragen. Die Höhe der Abfindung entspricht dem Preis, den die ING Direct N.V. im Rahmen ihres öffentlichen Übernahmeangebots im Jahr 2008 bezahlt hatte.
Freshfields Bruckhaus Deringer hatte die ING Direct N.V. auch bereits im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot beraten.
Das Freshfields-Team umfasste Dr. Matthias-Gabriel Kremer, Dr. Arend von Riegen (beide Unternehmensrecht), Dr. Tanja Pfitzner (Prozessrecht), Dr. Andreas Rasner und Dr. Peter Nagel (beide Unternehmensrecht) (alle Frankfurt am Main).
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