Freshfields wehrt vor Bundesarbeitsgericht Vergütungsansprüche von BP-Führungskräften ab
Freshfields Bruckhaus Deringer hat das Energieunternehmen BP erfolgreich vor dem Bundesarbeitsgericht gegen Ansprüche auf Vergütungserhöhung ihrer außertariflichen Angestellten verteidigt.
Nachdem der Konzern im Jahr 2009 eine Null-Runde für seine außertariflichen Angestellten gefahren war, hatten zahlreiche betroffene Mitarbeiter Klage auf Erhöhung ihrer Vergütung entsprechend der Entwicklung der Tariflöhne erhoben. Die Vergütung außertariflicher Angestellter ist bei BP durch Gesamtbetriebsvereinbarungen geregelt. In einem Pilotverfahren wies das Bundesarbeitsgericht die Ansprüche der Führungskräfte jetzt zurück (Urteil vom 18.10.2011, Az. 1 AZR 376/10).
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte den bereits im Jahr 2003 in einer ebenfalls von Freshfields für BP errungenen Entscheidung aufgestellten Grundsatz, dass ein Vergütungsautomatismus durch Anbindung der Gehälter außertariflicher Mitarbeiter an die Tarifentwicklung in hohem Maße ungewöhnlich sei und daher in der zugrundeliegenden Betriebsvereinbarung klar und eindeutig geregelt sein müsse.
Das LAG Hamm hatte in dieser Sache zuvor die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Das die BP Refining & Petrochemicals beratende Team umfasste Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen, Dr. Thomas Müller-Bonanni und Dr. Christian Mehrens (alle Arbeitsrecht, Düsseldorf).
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