Gibson Dunn baut Corporate Praxis mit Dr. Ferdinand Fromholzer aus

21.06.2016

21. Juni 2016 – München. Gibson, Dunn & Crutcher LLP freut sich mitzuteilen, dass Dr. Ferdinand Fromholzer als Corporate Partner das Münchener Büro verstärken wird. Dr. Fromholzer war bisher als Partner im Münchener Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer tätig. Er wird seine gesellschaftsrechtliche Praxis, insbesondere die Beratung zu Fragen des Aktienrechts und der Corporate Governance sowie im Bereich Mergers & Acquisitions fortführen.

„Wir freuen uns sehr, Ferdinand Fromholzer in unserer Kanzlei als Partner begrüßen zu können“, sagte Ken Doran, Chairman und Managing Partner von Gibson Dunn. „Er ist als führender Corporate Anwalt im deutschen Markt anerkannt. Mit ihm verstärken wir unsere erstklassige M&A-, Private-Equity- und Compliance-Praxis und bauen unser deutsches Büro weiter aus.“

„Dr. Ferdinand Fromholzer ergänzt uns hervorragend“, sagte Michael Walther, Partner-in-Charge des Münchener Büros von Gibson Dunn. „Er ist als Anwalt und Jurist bestens ausgewiesen, hat einen ausgezeichneten Ruf im juristischen Markt und ist bei Unternehmen und Investoren hervorragend vernetzt. Mit seinem Know-how im Bereich Gesellschaftsrecht und seiner Transaktionserfahrung verstärkt er das Angebot für unsere deutschen und internationalen Mandanten erheblich.“

„Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit meinen neuen Kollegen“, sagte Dr. Fromholzer. „Als eine der führenden internationalen Kanzleien im Bereich Corporate und Compliance bietet mir Gibson Dunn eine hervorragende Plattform, um meine Arbeit im Bereich Gesellschaftsrecht und M&A weiter auszubauen.“

Über Dr. Ferdinand Fromholzer

Dr. Ferdinand Fromholzer berät umfassend im Bereich des Gesellschaftsrechts, zum Beispiel bei Hauptversammlungen und Strukturmaßnahmen. Darüber hinaus begleitet er regelmäßig Compliance-Untersuchungen, insbesondere mit Blick auf die Verantwortung von Vorständen und Aufsichtsräten. Zudem berät er strategische und Private-Equity-Investoren bei M&A Transaktionen. Ferdinand Fromholzer veröffentlicht regelmäßig zu gesellschaftsrechtlichen Themen und ist Mitautor des Kommentars zum deutschen Umwandlungsgesetz, der in diesem Jahr im Beck-Verlag erscheinen wird.

Dr. Fromholzer begann seine Tätigkeit 1998 bei Freshfields Bruckhaus Deringer und wurde 2003 Partner. Dabei war er im Hamburger und Londoner Büro sowie zuletzt seit 16 Jahren im Münchener Büro tätig, zu dessen Gründungsteam er gehörte. Er studierte Jura an den Universitäten Regensburg und Bonn und schloss seine Staatsexamina in Bayern und Hamburg ab. 1994 erwarb er einen LL.M. von der Boalt Hall School of Law der University of California at Berkeley und wurde 1997 von der Universität Regensburg zum Dr. iur. promoviert.

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