Gibson Dunn: Walmart
Juni 2011 – USA / München
Der U.S. Supreme Court als Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika hat am 20. Juni 2011 die bislang größte Sammelklage wegen angeblicher Diskriminierung am Arbeitsplatz in der Geschichte der USA abgewiesen und damit zu Gunsten des beklagten Unternehmens Walmart entschieden. Walmart ist der umsatzstärkste Einzelhandelskonzern weltweit. Im Verfahren vor dem U.S. Supreme Court wurde Walmart von der Kanzlei Gibson, Dunn & Crutcher LLP vertreten, die auch in Deutschland (München) ein Büro hat.
Gestritten wurde im Kern um die Frage, ob Klagen wegen sexueller Diskriminierung am Arbeitsplatz U.S.-weit gebündelt und damit als Sammelklage gegen einen Konzern eingereicht werden können, auch wenn die Diskriminierungsvorwürfe im Einzelfall voneinander abweichen.
Walmart ist von Mitarbeiterinnen verklagt worden, die sich wegen ihres Geschlechtes von ihrem Arbeitgeber diskriminiert fühlten. Die Mitarbeiterinnen hatten für das angestrengte Entschädigungsverfahren die Zulassung als Sammelklage in erster Instanz beantragt. Die Zulässigkeit einer solchen Klage wurde von Walmart wegen der teils sehr unterschiedlich gelagerten Fälle jedoch bestritten.
Nachdem das Unternehmen in erster Instanz unterlegen war und das Gericht die Sammelklage der Mitarbeiterinnen zugelassen hatte, mandatierte Walmart die Kanzlei Gibson Dunn, die in den USA bei Sammelklageverfahren sowie bei Prozessen in Berufungssachen und vor dem U.S. Supreme Court führend ist.
Im März 2011 wurde Walmart von Gibson Dunn-Anwälten, unter Führung von Theodore J. Boutrous, Jr., in der mündlichen Verhandlung vor dem U.S. Supreme Court vertreten. Diese überzeugten mit ihrer Argumentation das Gericht von der Unzulässigkeit der Sammelklage, wie das letztendlich zu Gunsten von Walmart gefällte Urteil beweist.
„Wir sind mit dem heutigen Urteil außerordentlich zufrieden und davon überzeugt, dass der U.S. Supreme Court mit der einstimmigen Ablehnung der Sammelklage die richtige Entscheidung getroffen hat. Walmart hat bereits seit vielen Jahren Antidiskriminierungsregeln fest in der Unternehmenspolitik verankert. Die Mehrheit der Richter hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Unternehmenspolitik von Walmart Diskriminierungen verbietet und es den Klägerinnen auch nicht im Ansatz gelungen ist, eine 'Diskriminierungspolitik' bei Walmart nachzuweisen. Diese Entscheidung hat das Verfahren gegen Walmart nunmehr rechtskräftig beendet. Sie schafft zudem klare neue Regeln für die Behandlung von Sammelklagen und trägt damit zur Rechtssicherheit bei", so Theodore J. Boutrous, Jr., Partner der Kanzlei Gibson Dunn und federführender Anwalt in der Verteidigung von Walmart.
Der Ausgang dieses U.S. Supreme Court-Verfahrens ist für die Wirtschaft von außerordentlichem Interesse, da im Falle der Zulässigkeit derartiger Sammelklagen im Zusammenhang mit angeblicher Diskriminierung am Arbeitsplatz den in den USA tätigen Unternehmen Sammelklagen in Milliardenhöhe gedroht hätten.
Über Gibson Dunn
Gibson Dunn ist eine der führenden internationalen Anwaltskanzleien mit über 1.000 Anwälten und weltweit 17 Büros in den wichtigsten Wirtschaftszentren in Nord- und Südamerika, Europa, dem Mittleren Osten und Asien.
Weitere Informationen finden Sie bitte unter www.gibsondunn.com
Kontaktdaten:
Michael Walther, Partner in Charge Munich Office, +49 89 189 33-180, mwalther@gibsondunn.com
Pearl Piatt, Director of Communications, +1 213 229 7963, ppiatt@gibsondunn.com