Gleichenstein & Breitling: Galvano Bauer Obernzell reicht bei Gericht Insolvenzplan ein

23.08.2010

• Erhebliche Sanierungsbeiträge von Belegschaft, Gläubigern, Banken und Gesellschafter

• Fortführung des Unternehmens gesichert

• Insolvenzplanzeitraum bis 31.12.2013

• Abgesicherte Quote für Gläubiger von 40 %

Das Unternehmen der Automobilzulieferindustrie, das seit 1. September 2009 den Geschäftsbetrieb im eröffneten Insolvenzverfahren mit 200 von ehemals 300 Mitarbeitern uneingeschränkt fortführt, hat am 13.08.2010 beim zuständigen Amtsgericht Passau einen Insolvenzplan eingereicht.

Der Plan, der von der Gesellschaft selbst vorgelegt wird, sieht eine garantierte Quote von 40 % für die nicht gesicherten Gläubiger vor, die spätestens zum Ende des Planungszeitraums am 31.12.2013 ausgeschüttet wird. Die Quote wird aus dem im Planungszeitraum erwirtschafteten Cash-Flow und aus Darlehen des Hauptgesellschafters dargestellt und über Grundschulden auf Grundstücken des Gesellschafters sowie mit Anlagevermögen der Gesellschaft abgesichert.

Der Plan ist das Ergebnis eines Prozesses, an dem Geschäftsführung, Gesellschafter und Insolvenzverwalter konzeptuell beteiligt waren, und in den die erheblichen Sanierungsbeiträge der Gläubiger, der Arbeitnehmer, der Gesellschafter und der beteiligten Banken einfließen.

Durch die während der Insolvenzverwaltung getroffenen strukturellen Einsparungsmaßnahmen ist es dem Unternehmen gelungen, die massiven Folgen der Finanzkrise durchzustehen und gleichzeitig einen Großteil der Arbeitsplätze zu erhalten. Die nun wieder anspringende Branchenkonjunktur und die im Insolvenzplan getroffenen Maßnahmen zur finanziellen und rechtlichen Sanierung verbessern die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens und schaffen zudem eine solide Grundlage für positive operative Ergebnisse. Galvano Bauer wird gestärkt aus der Krise hervorgehen.

Das Amtsgericht Passau wird als zuständiges Insolvenzgericht nun den Erörterungs- und Abstimmungstermin für die Gläubiger festlegen. Die Insolvenzverwaltung geht davon aus, dass die Gläubigerversammlung zur Erörterung und Abstimmung des Plans für die 1. Oktoberhälfte einberufen wird.

Rechtsanwalt Dr. v. Gleichenstein

Als Insolvenzverwalter

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