Gleiss Lutz berät bei Abwehr deutscher Schadensersatzklagen aus Anschlägen auf World Trade Center

25.01.2006

Gleiss Lutz

Die Terroranschläge am 11. September 2001 beschäftigen noch immer US-amerikanische

Gerichte und deutsche Rechtsanwälte: Am 11. Januar 2006 wies der United States Court of

Appeals in New York, als Berufungsgericht in Bundessachen, eine Schadensersatzklage

ab, die die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und drei deutsche Berufsgenossenschaften

erhoben hatten.

Die vier klagenden Sozialversicherungsträger hatten geltend gemacht, dass auf sie die

Schadensersatzansprüche von sechs bei den Anschlägen zu Tode gekommenen Deutschen

übergangen seien, an deren Angehörige die BfA und die Berufsgenossenschaften Zahlungen

geleistet hätten. Die Klage richtete sich gegen eine Vielzahl renommierter Unterne hmen,

so z.B. den Flugzeughersteller Boeing, die Fluggesellschaften United Airlines und

American Airlines, den Eigentümer des World Trade Center sowie die Sicherheitsunternehmen,

die die Passagierkontrolle an den Flughäfen durchgeführt hatten. Die Sozialversicherungsträger

trugen vor, dass die Beklagten die geleisteten Zahlungen an Witwen und

Waisen der Opfer ersetzen müssten, weil sie für die Anschläge am 11. September 2001

verantwortlich seien.

Die Beklagten wandten ein, dass die Angehörigen der sechs deutschen Opfer aus dem sog.

„Victims Compensation Fund“ Zahlungen erhalten hätten und dass nach US-Recht damit

weitergehende Schadensersatzklagen ausgeschlossen seien. Die Sozialversicherungsträger

bestritten jedoch, dass dieser Ausschluss weitergehender Ansprüche auch für sie gelte, weil

deutsches Sozialversicherungsrecht den Regelungen des US-Rechts vorgehe.

Der United States Court of Appeals hat die Klagen in zweiter Instanz abgewiesen. Ob die

Zahlungen aus dem Victims Compensation Fund weitergehende Schadensersatzansprüche

ausschließen, sei auch dann nach US-Recht zu beurteilen, wenn auf Klägerseite deutsche

Sozialversicherungsträger als Recht snachfolger der Opfer aufträten.

Der Ausgang des Rechtsstreits war mit Spannung erwartet worden: Wäre den deutschen

Sozialversicherungsträgern Schadensersatz zugesprochen worden, hätte dies eine Lawine

weiterer Klagen auf Ersatz von Schäden aus den Terroranschlägen aus gelöst. Die Vermeidung

einer Vielzahl von Schadensersatzprozessen war jedoch eines der erklä rten Ziele, als

US-Regierung und Congress den Victims Compensation Fund schufen, der im Schnitt pro

Opferfamilie $ 1,85 Mio. bezahlt hat und der den amerikanischen Steuerzahler wohl insgesamt

zwischen $ 6 Mrd. und $ 10 Mrd. kosten wird.

Das Bemühen der USA, eine Prozessflut aus den Terroranschlägen zu vermeiden, indem

Leistungen aus dem Fonds mit einem Verzicht auf Schadensersatzklagen verbunden werden,

wäre bei erfolgreicher Klage erheblich gefährdet gewesen. Von politischer Brisanz ist

deshalb, dass die Klage von der Bundesrepublik Deutschland als sog. „amicus curiae“ und

durch Stellungnahmen von Mitarbeitern des Auswärtigen Amts unterstützt wurde.

Die beklagten Unternehmen ließen sich jeweils durch eigene Kanzleien vertreten. Die Koordination

der Anwaltsteams oblag den Rechtsanwälten Simpson Thacher & Bartlett. Diese

Sozietät gehört zu den Kanzleien, die seit vielen Jahren eng mit Gleiss Lutz kooperieren.

Auf Seiten von Gleiss Lutz wurde Dr. Hansjörg Scheel - ein Spezialist für Fragen des internationalen

Versicherungsrechts - tätig. Dr. Scheel hatte erst vor wenigen Wochen gemeinsam

mit Prof. Dr. Gerhard Wegen ein Team von Gleiss Lutz geleitet, das zusammen

mit Simpson Thacher & Bartlett sowie der englischen Partnerkanzlei Herbert Smith die

Swiss Re beim Erwerb des Rückversicherungsgeschäfts von General Electric für € 6,8

Mrd. beriet.

Nicht nur in internationalen Versicherungsmandaten, sondern auch in deutschen Haftungsprozessen

wird die Expertise von Gleiss Lutz geschätzt: So lässt sich das Land Baden-

Württemberg bei der Abwehr von Schadensersatzansprüche im Fall Flowtex durch ein

Gleiss Lutz Team unter der Leitung von Dr. Marcus Dannecker und Dr. Stefan Rützel ve rtreten.

Beklagtenseite:

Koordination der Berater auf Beklagtenseite:

 

- Charles E. Koob, Simpson Thacher & Bartlett LLP, New York

 

Berater und Sachverständige der Beklagten zu Fragen des deutschen Rechts:

 

- Dr. Hansjörg Scheel (Partner), Gleiss Lutz, Stuttgart

 

- Joachim Schelm (Associate), Gleiss Lutz, Stuttgart

 

Argenbright Security Inc.:

 

- Charles E. Koob, Simpson Thacher & Bartlett LLP

 

- Joseph F. Wayland

 

World Trade Center Properties LLC:

 

- Richard A. Williamson, Flemming Zulack Williamson Zauderer LLP

 

- Gerald G. Paul

 

- Wolfgang A. Dase

 

AMR Corp. and American Airlines, Inc.:

 

- Desmond T. Barry, Jr., Condon & Forsyth LLP, New York

 

Globe Airport Security Services, Inc. and Globe Aviation Services Inc.:

 

- James P. Connors, Jones Hirsch Connors & Bull P.C., New York

 

- Paul V. Kelly, Kelly, Libby & Hoopes, P.C., Boston

 

- Gary W. Westerberg, Lord, Bissell & Brook, Chicago

 

Huntleigh USA Corp:

 

- Timothy Welch, Mendes & Mount LLP, New York

 

UAL Corporation and United Airlines, Inc.:

 

- Michael R. Feagley, Mayer Brown, Rowe & Maw, Chicago

 

- Jeffrey J. Ellis, Quirk & Bakalor, P.C., New York

 

ICTS International NV:

 

- Jon Paul Robbins, McLaughlin & Stern LLP, New York

 

Boeing Company:

 

- Thomas J. McLaughlin, Perkins Coie LLP, Seattle

 

- Lee S. Richards III, Richards Spears Kibbe & Orbe LLP, New York

 

Klägerseite:

 

Kläger:

 

- Grosshandels-und Lagerei-Berufsgenossenschaft

 

- Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie

 

- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

 

- Verwaltungsberufsgenossenschaft

 

alle vertreten durch Kenneth F. McCallion, McCallion & Associates, LLP.

 

Streithelfer auf Klägerseite:

 

- Bundesrepublik Deutschland

 

- Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften

 

beide vertreten durch Robert I. Goodman, Ryebrook

 

Berater und Sachverständige der Kläger zu Fragen des deutsche n Rechts:

 

- Prof. Dr. Giemulla

 

- Dr. Ulrich von Jeinsen, Göhmann Wrede Haas Kappus & Hartmann

 

- Dr. Walter Eichendorf, Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften

 

- Peter Ziegler, Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland

 

Bei Rückfragen

 

Gleiss Lutz, Dr. Martin Diller, Managing Partner, oder Jutta Schönberger, Marketing & PR

 

Manager, Maybachstraße 6, D-70469 Stuttgart, T +49-711-8997-315, www.gleisslutz.com

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell