Gleiss Lutz erstreitet einstweilige Verfügung für Euroleague Basketball

09.06.2016

Die Euroleague Basketball hat im Rechtsstreit mit dem Weltbasketballverband FIBA und dem europäischen Verband FIBA Europe einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt: Am 2. Juni 2016 gab das Landgericht München I dem Antrag der Euroleague Basketball und einer Reihe von europäischen Basketballvereinen und nationalen Basketballligen statt und untersagte der FIBA und FIBA Europe im Wege der einstweiligen Verfügung, Vereine und/oder Ligen für die Teilnahme an den Eurocup-Wettbewerben direkt oder indirekt zu sanktionieren oder Sanktionen anzudrohen. Insbesondere darf die FIBA ab sofort keine Nationalmannschaften von internationalen Wettbewerben ausschließen oder den Ausschluss androhen, falls Vereine der jeweiligen Länder an den konkurrierenden Eurocup-Wettbewerben teilnehmen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist die Frage, wer die europäischen Vereinswettbewerbe im Basketball ausrichten darf. Die Euroleague Basketball ist ein von mehreren europäischen Vereinen und Ligen gegründetes Unternehmen und organisiert seit 2000/01 die europäischen Wettbewerbe Euroleague und Eurocup für Vereine der obersten beiden Ebenen. Der FIBA wurde vorgeworfen, dass sie Vereine und Ligen durch Sanktionen davon abhält, an einem dieser beiden europäischen Wettbewerbe teilzunehmen, und ihre Satzungsbefugnisse missbräuchlich ausnutzt, um ihren eigenen neuen Wettbewerb FIBA Basketball Champions League zu fördern. Das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz dient dazu, der Euroleague Basketball die weitere Organisation ihrer Wettbewerbe insbesondere für die kommende Saison zu ermöglichen. Die Vereine sollen nach ihren eigenen Interessen frei entscheiden können, an welchem Wettbewerb sie teilnehmen möchten.

Gleiss Lutz hat das Verfahren für die Euroleague Basketball, zehn renommierte Basketballvereine und zwei nationale Ligen vor dem Landgericht München I geführt und die jetzt erlassene einstweilige Verfügung erstritten. Außerdem prüft die Europäische Kommission noch eine Beschwerde, die die Euroleague Basketball im Februar 2016 wegen FIBA's Missbrauchs der Satzungsbefugnisse eingereicht hatte und die unabhängig von der Entscheidung des Landgerichts München I weiter verfolgt wird. Im Gegenzug hatte im April 2016 auch die FIBA Beschwerde vor der Europäischen Kommission eingereicht. Auch über diese Beschwerde muss noch entschieden werden.

Für die Euroleague Basketball war das folgende Gleiss Lutz-Team tätig: Dr. Petra Linsmeier (Partner, Kartellrecht), Dr. Andreas Wehlau (Partner, Gewerblicher Rechtsschutz) (beide Federführung, München); Jana Löffler (Kartellrecht, München) und Dr. Niels Lutzhöft (Gewerblicher Rechtsschutz, München). Im Beschwerdeverfahren vor der Europäischen Kommission ist Prof. Avv. Massimo Coccia mit seinem Team der Kanzlei Coccia De Angelis Pardo, Italien, tätig.

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