Gleiss Lutz erwirkt erste BGH-Entscheidung zum Squeeze-out: "Squeeze-out ist verfassungskonform"
Gleiss Lutz
Mit Beschluss vom 25. Oktober 2005 hat der BGH die Rechtmäßigkeit des Squeeze-out bestätigt, der auf Verlangen der Invensys Metering Systems Holding AG (mittlerweile IMS Holdings GmbH) bei der Invensys Metering Systems AG Hannover (zuvor Meinecke AG, mittlerweile Sensus Metering Systems GmbH Hannover) im Jahr 2002 beschlossen worden war. Gegen den Beschluss hatte ein Aktionär Anfechtungsklage erhoben, die vom LG Hannover abgewiesen worden war. In der vom OLG Celle zurückgewiesenen Berufung hatte der Kläger sich nur noch auf die angebliche Verfassungswidrigkeit des Squeeze-out gestützt. Der BGH hat jetzt die Revision des Klägers zurückgewiesen. Er bestätigt damit - soweit ersichtlich erstmals - die Verfassungsmäßigkeit des Squeeze-out.
Die Invensys Metering Systems AG Hannover wurde im Verfahren vor dem LG Hannover und dem OLG Celle von Rechtsanwalt Dr. Dirk Wasmann vertreten, vor dem BGH von Rechtsanwalt Dr. Messer.
Dr. Dirk Wasmann, Partner im Gesellschaftsrecht bei Gleiss Lutz, merkt zum BGH-Beschluss an: "Die Entscheidung bringt endlich Klarheit für sämtliche laufenden und künftigen Squeeze-out-Verfahren: Es gibt kaum einen Squeeze-out-Beschluss, gegen den nicht Anfechtungsklage erhoben wird. Fast jede Anfechtungsklage wird auch mit der angeblichen Verfassungswidrigkeit der Squeeze-out-Regelungen begründet. Nachdem bisher sämtliche zur Entscheidung berufenen Landgerichte und Oberlandesgerichte die Verfassungsmäßigkeit bestätigt haben, hat nunmehr endlich auch der BGH Gelegenheit gehabt, die Verfassungsmäßigkeit zu bejahen."
Gleiss Lutz
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