Gleiss Lutz erwirkt Freispruch im Mörtel-Kartellverfahren

13.07.2009

Gleiss Lutz

Das Bundeskartellamt hat am 3. Juli 2009 Geldbußen in Höhe von insgesamt EUR 39,69 Mio. gegen insgesamt neun Mörtelhersteller erlassen. Im Mai 2006 und Januar 2007 hatte das Bundeskartellamt insgesamt zwölf Unternehmen der Mörtelbranche wegen des Verdachts der Beteiligung an einer Absprache über die Einführung einer Aufstellgebühr für Mörtelsilos durchsucht. Die Unternehmen hatten zeitgleich oder in kurzen Abständen nacheinander eine Gebühr für das Aufstellen ihrer Mörtelsilos eingeführt. Diese werden bei größeren Abnahmemengen von Werkmörtel, beispielsweise auf Baustellen, benötigt. Die vom Bundeskartellamt bestraften Unternehmen hatten die Beteiligung an einer Kartellabsprache bestritten.

Gleiss Lutz erzielte für ihre Mandantin - das Unternehmen möchte anonym bleiben - einen Freispruch. Das Bundeskartellamt hatte auch diesen Mörtelhersteller zunächst der Beteiligung an der angeblichen Kartellabsprache beschuldigt. Dem Unternehmen gelang es jedoch, die Vorwürfe zu entkräften. Das Bundeskartellamt hat daraufhin das Verfahren gegen diesen Mörtelhersteller eingestellt.

Das freigesprochene Unternehmen wurde von den Stuttgarter Gleiss Lutz-Anwälten Dr. Christian Steinle (Partner) und Dr. Ole Andresen vertreten.

Ein zweites Gleiss Lutz-Team, bestehend aus Dr. Matthias Karl (Partner) und Marcus Mayer (beide Stuttgart), vertritt einen weiteren Mörtelhersteller in diesem Verfahren des Bundeskartellamtes.

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