Gleiss Lutz vertritt Degussa im Methionin-Kartellverfahren - Gericht reduziert Geldbuße um EUR 27 Mio.

10.04.2006

Gleiss Lutz

Das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG) hat heute entschieden, dass die EU-Kommission gegen die Degussa AG eine zu hohe Geldbuße wegen Beteiligung am weltweiten Methionin-Kartell verhängt hat. Das Gericht reduzierte die Geldbuße um EUR 27 Mio. auf EUR 91 Mio. Das Gericht folgte in diesem Punkt der Argumentation von Gleiss Lutz. Die EU-Kommission hatte am 2. Juli 2002 eine Geldbuße in Höhe von EUR 118 Mio. gegen die Degussa AG verhängt.

Das Methionin-Kartell war von Rhône-Poulenc als Kronzeuge bei der EU-Kommission angezeigt worden, um möglichst unbelastet die Fusion mit Hoechst zum neuen Pharmaunternehmen Aventis einzugehen. Degussa hat in diesem Verfahren mit der Kommission kooperiert und trotzdem eine der höchsten jemals verhängten Geldbußen auferlegt bekommen. Degussa hält die Entscheidung der Kommission für falsch und wirft der Kommission mehrere Rechtsfehler vor. Nach Auffassung von Degussa dauerte das Kartell weniger lang als von der EU-Kommission angenommen. Zudem hatte die Kommission nach Ansicht von Degussa einen zu hohen Unternehmensumsatz bei der Bußgeldbemessung zugrunde gelegt. Vor allem aber kritisiert Degussa die Bußgeldpraxis als unvereinbar mit dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot. Dieses verlangt, dass die bei einem Rechtsverstoß drohende Sanktion für das betroffene Unternehmen vorhersehbar sein muss. Ungeachtet der vom EuG vorgenommenen erheblichen Reduzierung der verhängten Geldbuße prüft Degussa derzeit die Einlegung von Rechtsmitteln zum EuGH.

Die Degussa AG wird in diesem Verfahren kartellrechtlich von den Gleiss Lutz-Partnern Dr. Rainer Bechtold und Dr. Matthias Karl sowie von Dr. Christian Steinle vertreten. Gleiss Lutz vertritt Degussa derzeit in mehreren Kartellverfahren vor der EU-Kommission.

Gleiss Lutz

 

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