Gleiss Lutz vertritt Deutsche Bundesbank in Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverfassungsgerichts vor dem EuGH

12.12.2018

Gleiss Lutz hat die Deutsche Bundesbank in einem Vorabentscheidungsverfahren betreffend das EZB-Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors vertreten ("Public Sector Purchase Program" - PSPP). Dieses Ersuchen des Bundesverfassungsgerichts erging im Rahmen mehrerer Verfassungsbeschwerden. Die Beschwerdeführer hatten vor allem geltend gemacht, dass die Rechtsakte der EZB ultra vires ergangen und mit der deutschen Verfassungsidentität unvereinbar wären. Zum anderen wurde von ihnen ein Kompetenzverstoß sowie ein Verstoß gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung geltend gemacht.

Der Fall wurde von Dr. Ulrich Soltész (Federführung), Dr. Christian von Köckritz (beide Partner, EU-Recht, Brüssel) sowie von Dr. Benjamin Herz (Bank- und Regulierungsrecht, Frankfurt) betreut. Gleiss Lutz ist seit vielen Jahren in großem Umfang im EU-Recht, mit einem Schwerpunkt auf der Prozessführung vor den Luxemburger Gerichten, tätig.

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