Gleiss Lutz vertritt Infineon erfolgreich bei der Abweisung von Klagen gegen Qimonda-Ausgliederung
Gleiss Lutz
Das Landgericht München hat am 8. Juni 2006 in erster Instanz die Klagen zweier Aktionäre der Infineon Technologies AG abgewiesen, die erreichen wollten, dass sich die Hauptversammlung von Infineon mit der - mittlerweile vollzogenen - Ausgliederung des Geschäftsbereichs Speicherprodukte auf die Qimonda AG befasst.
Das Gericht folgte der Auffassung von Infineon, dass keine rechtliche Verpflichtung zur Einschaltung der Hauptversammlung bestanden habe, und zwar insbesondere nicht auf der Grundlage der sogenannten "Holzmüller/Gelatine"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Infineon wurde in diesem Rechtsstreit durch die Frankfurter Gleiss Lutz-Partner Dr. Cornelius Götze und Dr. Stefan Rützel vertreten.
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