Graf Kanitz, Schüppen & Partner: Düsseldorfer Hypothekenbank beruft Dittmar Hagedorn in den Vorstand
Graf Kanitz, Schüppen & Partner
Stuttgart / Düsseldorf, 15. Mai 2008 – Der Aufsichtsrat der Düsseldorfer
Hypothekenbank hat den Rechtsanwalt Dr. Dittmar Hagedorn mit sofortiger
Wirkung in den Vorstand der Bank berufen. Das Mandat läuft bis zum Jahresende
2008. Die Düsseldorfer Hypothekenbank war vor kurzem vom
Einlagensicherungsfond des Bundesverbands deutscher Banken übernommen
worden. Dittmar Hagedorn wird zusammen mit Dr. Dirk Hoffmann (Sprecher)
und Friedrich Munsberg den Verkaufsprozess der Bank begleiten.
Dr. Dittmar Hagedorn (57) ist Of Counsel der Kanzlei Graf Kanitz, Schüppen &
Partner. Der promovierte Jurist war von 1980 bis 2004 für den Hypovereinsbank-
Konzern bzw. deren Vorgängerin, die Bayerische Vereinsbank, sowie den Hypo
Real Estate-Konzern tätig. Von 1985 bis 1989 vertrat er die Bank in Paris.
Anschließend baute er von München aus das internationale
Immobilienfinanzierungsgeschäft mit den Schwerpunkten USA, Frankreich und
Großbritannien auf. Von 1994 bis 2004 war Dittmar Hagedorn Mitglied des
Vorstandes zunächst der Nürnberger und anschließend der Württemberger
Hypothekenbank mit Zuständigkeiten u.a. für das Kreditgeschäft und den Vertrieb
(nationaler und internationaler Märkte) sowie Bilanz und Recht. Seit 2006 hat er
den Aufbau der Kanzlei Graf Kanitz, Schüppen & Partner wesentlich mitgestaltet.
„Wir freuen uns sehr, dass ein Mitglied unserer Kanzlei von der
Interessenvertretung des gesamten privaten Bankgewerbes in Deutschland mit
dieser außerordentlich verantwortungsvollen Aufgabe betraut worden ist“, erklärt
Dr. Matthias Schüppen, Gründungspartner von Graf Kanitz, Schüppen & Partner
in Stuttgart. Die Kanzlei war 2006 aus der Rechtsanwaltskanzlei Haarmann
Hemmelrath (Stuttgart und München) sowie der Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungskanzlei Graf Kanitz (Freiburg) hervorgegangen. Sie berät
Privatpersonen und Unternehmen – vorwiegend größere mittelständische
Unternehmen und börsennotierte Familiengesellschaften – in den Bereichen
Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, M&A, Steuerrecht und Immobilienrecht.