Graf von Westphalen Bappert & Modest erzielt Erfolg gegen Absatzfonds und CMA

18.08.2006

Graf von Westphalen Bappert & Modest

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. Mai 2006 erschüttert die CMA und den Absatzfonds: Ein baden-württembergischer Eiererzeuger, eine Geflügelschlachterei sowie eine Mühle wehrten sich gegen die gesetzlichen Pflichtbeiträge zum Absatzfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft. Die Verfahren werden dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt, denn die Kölner Verwaltungsrichter bezweifelten in der mündlichen Verhandlung die Verfassungsmäßigkeit des seit fast 40 Jahren gelten Absatzfondsgesetzes. Bei den Verfahren handelt es sich um Musterverfahren, die stellvertretend für eine Vielzahl von Graf von Westphalen Bappert & Modest geführten Verfahren stehen.

Der 1969 gegründete Absatzfonds hat die Aufgabe, den Absatz von Produkten der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft im In- und Ausland zentral zu fördern. Er finanziert u.a. die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA). Der Bund erhebt hierfür durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft Pflichtbeiträge, die an den Absatzfonds weiter geleitet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Absatzfondsgesetz im Jahr 1990 schon einmal überprüft. Damals wurde es für verfassungsgemäß gehalten. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2002 hat sich die Rechtslage jedoch entscheidend geändert: Dieser hatte das bis dahin nur deutschen Produkten vorbehaltene Gütezeichen der CMA "Markenqualität aus deutschen Landen" mit europäischem Recht für unvereinbar erklärt, weil dadurch Produkte aus anderen EU-Ländern im Wettbewerb benachteiligt würden.

Mit dem Beschluss, die Verfahren auszusetzen, wird deutlich, dass das Verwaltungsgericht den Argumenten der Kläger folgt und von der Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Pflichtbeiträge zum Absatzfonds ausgeht. Die klagenden Unternehmen der Ernährungswirtschaft werden von Dr. Carsten Bittner, Partner von Graf von Westphalen Bappert & Modest vertreten.

Hintergrund

Graf von Westphalen Bappert & Modest ist eine Partnerschaft aus mehr als 140 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Mit Büros in Berlin, Brüssel, Dres­den, Frankfurt, Freiburg, Hamburg, Köln, München und Wien gehört Graf von Westphalen Bappert & Modest zu den größten unabhängigen Kanzleien in Deutschland. Insge­samt zählt die Kanzlei rund 350 Mitarbeiter. International arbeitet Graf von Westphalen Bappert & Modest mit Wragge & Co, einer der Top 20-Kanzleien in Großbritannien, zusammen. Graf von Westphalen Bappert & Modest ist darüber hinaus einziges deutsches Mitglied der State Capital Global Law Firm Group, einem Verbund von 120 Anwaltskanzleien auf der ganzen Welt. Mehr Informationen finden Sie im Internet unter www.westphalen-law.com.

Für Ihre weiteren Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Dr. Carsten Bittner, Tel.: 040/35922-0

e-mail: carsten.bittner@westphalen-law.com

Annegret König, Business Development & Kommunikation

Tel. 040/35922-205 oder 0172 4069857

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