Graf von Westphalen Bappert & Modest: Neuseeland Butter gestoppt

21.08.2006

Graf von Westphalen Bappert & Modest

Am 11. Juli 2006 hat der EuGH das Urteil in Sachen Neuseeland Butter verkündet. Damit wird der Abfluß von jährlich bis zu 60 Millionen Euro EU-Mitteln nach Neuseeland gestoppt.

Hintergrund und allgemeine Bedeutung des vor dem EuGH geführten Verfahrens:

Die bisherigen Vorschriften für die Einfuhr zollbegünstigter Butter und anderer Milchprodukte aus Neuseeland führten faktisch zu einem Einfuhrmonopol eines einzigen Unternehmens, nämlich der neuseeländischen Staatshandelsfirma Fonterra. Für die Einfuhr dieser Milchprodukte in die EU war nämlich eine Lizenz erforderlich. Bei der Beantragung dieser Lizenz musste ein Dokument vorgelegt werden (die so genannte IMA-1-Bescheinigung), das aufgrund neuseeländischer Vorschriften nur Fonterra erhalten konnte. Fonterra nutzte dies dazu, als alleiniger Lizenzantragsteller aufzutreten und sämtliche jeweils halbjährlich zugeteilten Einfuhrlizenzen ausschließlich für sich zu reklamieren.

Ergebnis dieses Monopols war, dass Fonterra auf Kosten des EU-Haushalts einen erheblichen finanziellen Vorteil erzielte. Fonterra konnte nämlich neuseeländische Butter zu Weltmarktpreisen in die EU importieren und hier in der EU sodann zu den weit höheren EU-Preisen veräußern. Die Summe dieser finanziellen Vorteile belief sich allein für Butterimporte auf bis zu 60 Millionen Euro jährlich. Letztlich handelt es sich um Mittel, die zulasten des EU-Haushaltes gehen (weil ohne die Zollbegünstigung höhere Einfuhrzölle gezahlt worden wären) und die von Fonterra nach Neuseeland transferiert wurden, um dort zur Förderung neuseeländischer Milcherzeuger genutzt zu werden. Im Ergebnis führte das System also dazu, dass aus EU-Mitteln Agrarerzeuger in einem Drittstaat subventioniert wurden.

Der Europäische Gerichtshof hat in dem von Graf von Westphalen geführten Vorlageverfahren auf Klage eines potentiellen europäischen Importeurs, der die Ausstellung einer Einfuhrlizenz beantragt hatte, klargestellt, dass die einschlägigen EU-Vorschriften rechtswidrig und unwirksam sind, soweit sie der Diskriminierung anderer möglicher Importeure durch Fonterra Vorschub leisten.

Dr. Carsten Bittner und Dr. Jürgen Gündisch, Partner von Graf von Westphalen Bappert & Modest, haben die Franz Egenberger GmbH Molkerei und Trockenwerk vertreten.

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Hintergrund

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