Graf von Westphalen verhilft Flughafen Lübeck zu längerer Start- und Landebahn

30.10.2007

Graf von Westphalen

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat am 23. Oktober 2007 die Kla-gen zweier Nachbargemeinden des Flughafens Lübeck-Blankensee gegen eine Verlänge-rung der Start- und Landebahn um 300 Meter abgewiesen. Das Gericht hat damit die Rechtmäßigkeit eines im Jahre 2005 vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein erlassenen und im Juni 2007 teilweise aufgehobenen Planfeststel-lungsbeschlusses bestätigt. Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen worden.

Der Planfeststellungsbeschluss vom 20. Januar 2005 erlaubte u. a. eine Verlängerung der Start- und Landebahn von bisher 1.802 m um 524 m. Mit Teilaufhebungsbeschluss vom 10. Juni 2007 wurde der Planfeststellungsbeschluss dahin geändert, dass nur noch eine Verlängerung um 300 m gestattet wurde. Diese Verlängerung beruht auf der Einbezie-hung eines ehemaligen Rollweges in die Start- und Landebahn.

Die Klägergemeinden Groß Grönau und Lüdersdorf hatten bereits den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten angegriffen. Nach dessen Teilaufhebung machten sie geltend, auch die verbliebene Verlängerung der Start- und Landebahn verletze sie in ihren Rechten. Insbesondere seien die zugrunde gelegten Flugbewegungs- und Lärmprognosen fehlerhaft. Ferner fehle es an der notwen-digen Planrechtfertigung und an einer ordnungsgemäßen Abwägung.

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat die Klagen in sämtlichen Punkten abgewie-sen (Az.: 4 KS 9/05 und 4 KS 12/05). Es sei schon nicht erkennbar, dass die klagenden Gemeinden in eigenen Rechten verletzt seien. Ungeachtet dessen seien weder die der Planung zugrunde gelegten Prognosen noch die vorgenommene Abwägung fehlerhaft. Auch sei eine hinreichende Planrechtfertigung zu bejahen. Das Oberverwaltungsgericht folgte damit in allen Punkten der Rechtsauffassung des beklagten Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

Der Landesbetrieb wurde von den Rechtsanwälten Dr. Ronald Steiling und Privatdozent Dr. Christian Winterhoff, beide Graf von Westphalen Hamburg, vertreten. Diese hatten für den Landesbetrieb bereits im Oktober 2006 ein die Erteilung sog. Außenstarterlaubnisse betreffendes Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich abschlie-ßen können. Die rechtlichen Interessen des beigeladenen Flughafens Lübeck nahm Herr Rechtsanwalt Dr. Gronefeld aus München wahr, während sich die klagenden Gemeinden von Herrn Rechtsanwalt Dörfler aus Bad Schwartau vertreten ließen.

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