Graf von Westphalen vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich
Graf von Westphalen
Untervermittlung von Finanzprodukten ist umsatzsteuerfrei
Leistungen, die Untervermittler von Finanzdienstleistern, wie der Deutsche Vermögensberatung AG, erbringen, sind umsatzsteuerfrei. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem wegweisenden Urteil vom 21. Juni 2007 in der Rechtssache C 453/05 entschieden und damit die Rechtsprechung des 5. Senats des Bundesfinanzhofes korrigiert.
Nach dieser Rechtsprechung und nach der Auffassung der Deutschen Finanzverwaltung sollte die steuerfreie Vermittlung von Finanzprodukten voraussetzen, dass der Vermittler ein unmittelbares Vertragsverhältnis mit dem Anbieter von Finanzprodukten und/oder deren Kunden wie z. B. Kreditnehmern eingegangen sei. Untervermittler von Finanzprodukten erfüllen diese Voraussetzung in der Regel nicht. Demgegenüber hat der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden, die Steuerbefreiung eines Vermittlers von Finanzprodukten setze nicht voraus, dass er in vertraglichen Beziehungen zu einer der Parteien des Hauptvertrages stehe. Auch stünden die einschlägigen Befreiungsvorschriften des Umsatzsteuerrechts einer Aufteilung der Dienstleistung der Vermittlung von Finanzprodukten in zwei Leistungen nicht entgegen, von denen die eine vom Hauptvertreter im Rahmen von Verhandlungen mit dem Produktanbieter und die andere vom Untervertreter im Rahmen von Verhandlungen mit den Kunden erbracht wird.
* Vertreter des Klägers im Auftrag der Deutsche Vermögensberatung AG: Graf von Westphalen, Dr. Klaus Landry in Zusammenarbeit mit Haag Eckhard Schoenpflug, Herrn Schoenpflug
* Vertreter der deutschen Bundesregierung: C. Schulze-Bahr,
* Vertreter der griechischen Regierung: M. Apessos und Z. Chatzipavlou
* Vertreter der französischen Regierung: G. de Bergues und J.C. Gracia
* Vertreter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: D. Triantafyllou und W. Mölls
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