GRÜTER Rechtsanwälte berät Gildemeister bei Mori Seiki-Deal
GRÜTER Rechtsanwälte
Duisburg, 24. März 2009
GRÜTER Rechtsanwälte haben die GILDEMEISTER Aktiengesellschaft bei der Vereinbarung über
eine zukünftige Kooperation mit dem japanischen Werkzeugmaschinenhersteller Mori Seiki Co. Ltd.
federführend beraten. GILDEMEISTER und Mori Seiki gehen eine sogenannte Überkreuzbeteiligung
am jeweils anderen Unternehmen ein und kooperieren zukünftig auf verschiedenen Gebieten. Die
Transaktion wurde am 23. März 2009 von den beteiligten Unternehmen bekannt gegeben.
GILDEMEISTER und Mori Seiki beabsichtigen in eine Kooperation einzutreten, um in ausgewählten
Bereichen zukünftig gemeinsam Synergien zu erzielen.
GRÜTER Rechtsanwälte ist der langjährige Rechtsberater des GILDEMEISTER-Konzerns und mit
dem Corporate Housekeeping betraut. Daneben hat GRÜTER den GILDEMEISTER-Konzern bei
zahlreichen Transaktionen verantwortlich beraten. Der GILDEMEISTER-Konzern mit Stammsitz in
Bielefeld ist Weltmarktführer im Bereich der zerspanenden Metallbearbeitung und beschäftigt über
5.500 Mitarbeiter in 29 Ländern.
Berater Gildemeister
GRÜTER Rechtsanwälte und Notare: Andreas Felsch (Partner, Corporate, Kartellrecht)
Stefan Hoffman (Associate, Corporate, Vertragsrecht)
In Spezialfragen zum japanischen Recht sowie in begrenztem Umfang im Kapitalmarktrecht wurde
GILDEMEISTER zusätzlich von White A. Case beraten.
Hinweise für die Redaktion:
Über GRÜTER
GRÜTER Rechtsanwälte und Notare wurde 1897 in Duisburg gegründet und gehört heute zu den führenden deutschen
mittelständischen Kanzleien für wirtschaftsrechtliche Beratung. Insgesamt beraten rund 20 Anwälte (börsennotierte)
Großunternehmen, Mittelständler und Start-ups verschiedener Branchen, wie z.B. Maschinenbau, Handel, Banken,
Anlagenbau, Automotive, Sportwirtschaft, IT oder Medien. Der Fokus liegt dabei auf den Bereichen
Gesellschaftsrecht, M&A, Vertragsrecht und Konfliktlösung. Zudem verfügt GRÜTER über Expertise auf den
Gebieten Bankrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Bau- und Grundstücksrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht, IT- und
Medienrecht, Sportrecht sowie Insolvenzrecht.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Ulrike Aretz
Beauftragte der Kanzlei für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 0172 203 2283
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