GRÜTER Rechtsanwälte berät Gildemeister bei Mori Seiki-Deal

26.03.2009

GRÜTER Rechtsanwälte

Duisburg, 24. März 2009

GRÜTER Rechtsanwälte haben die GILDEMEISTER Aktiengesellschaft bei der Vereinbarung über

eine zukünftige Kooperation mit dem japanischen Werkzeugmaschinenhersteller Mori Seiki Co. Ltd.

federführend beraten. GILDEMEISTER und Mori Seiki gehen eine sogenannte Überkreuzbeteiligung

am jeweils anderen Unternehmen ein und kooperieren zukünftig auf verschiedenen Gebieten. Die

Transaktion wurde am 23. März 2009 von den beteiligten Unternehmen bekannt gegeben.

GILDEMEISTER und Mori Seiki beabsichtigen in eine Kooperation einzutreten, um in ausgewählten

Bereichen zukünftig gemeinsam Synergien zu erzielen.

GRÜTER Rechtsanwälte ist der langjährige Rechtsberater des GILDEMEISTER-Konzerns und mit

dem Corporate Housekeeping betraut. Daneben hat GRÜTER den GILDEMEISTER-Konzern bei

zahlreichen Transaktionen verantwortlich beraten. Der GILDEMEISTER-Konzern mit Stammsitz in

Bielefeld ist Weltmarktführer im Bereich der zerspanenden Metallbearbeitung und beschäftigt über

5.500 Mitarbeiter in 29 Ländern.

Berater Gildemeister

GRÜTER Rechtsanwälte und Notare: Andreas Felsch (Partner, Corporate, Kartellrecht)

Stefan Hoffman (Associate, Corporate, Vertragsrecht)

In Spezialfragen zum japanischen Recht sowie in begrenztem Umfang im Kapitalmarktrecht wurde

GILDEMEISTER zusätzlich von White A. Case beraten.

Hinweise für die Redaktion:

Über GRÜTER

GRÜTER Rechtsanwälte und Notare wurde 1897 in Duisburg gegründet und gehört heute zu den führenden deutschen

mittelständischen Kanzleien für wirtschaftsrechtliche Beratung. Insgesamt beraten rund 20 Anwälte (börsennotierte)

Großunternehmen, Mittelständler und Start-ups verschiedener Branchen, wie z.B. Maschinenbau, Handel, Banken,

Anlagenbau, Automotive, Sportwirtschaft, IT oder Medien. Der Fokus liegt dabei auf den Bereichen

Gesellschaftsrecht, M&A, Vertragsrecht und Konfliktlösung. Zudem verfügt GRÜTER über Expertise auf den

Gebieten Bankrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Bau- und Grundstücksrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht, IT- und

Medienrecht, Sportrecht sowie Insolvenzrecht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Ulrike Aretz

Beauftragte der Kanzlei für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon 0172 203 2283

E-Mail ulrike.aretz@ogilvy.com

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