GSK Stockmann + Kollegen erfolgreich beim Verfahren um die dritte Start- und Landebahn des Münchner Flughafens

28.02.2014

München 27. Februar 2014 GSK Stockmann + Kollegen hat den Planfeststellungsbeschluss des Luftamts Südbayern für den Freistaat Bayern erfolgreich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen Klagen von Anwohnern, mehreren Kommunen und des Bund Naturschutz verteidigt, mit denen diese versucht hatten, den geplanten Ausbau des Münchner Flughafens zu stoppen.

Die umstrittene dritte Start- und Landebahn des Münchner Flughafens darf gebaut werden. So lautete das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) am 19.02.2014, in dem alle 17 Klagen gegen das mit 1,2 Milliarden Euro veranschlagte Projekt abgewiesen wurden. Weder Umweltschutz- noch Lärmgründe würden dem Projekt entgegenstehen, urteilte der Vorsitzende Richter. Die Planungsbehörde habe ihre Befugnisse und ihren Ermessensspielraum nicht überschritten und auch die Planung weise keine Mängel auf. Gegen das heutige Urteil ließen die Richter keine Revision zu. Die Ausbaugegner kündigten bereits eine Nichtzulassungsbeschwerde an.

Bayern vertraut schon seit Jahren auf den auf Öffentliches Baurecht, Umwelt- und Planungsrecht spezialisierten Münchner GSK-Gründungspartner Dr. Andreas Geiger. Mit seinem Team begleitete er unter anderem auch bereits das Planfeststellungsverfahren zur dritten Start- und Landebahn sowie weitere bedeutende Infrastrukturvorhaben. Intern waren das Luftamt Südbayern und die Landesanwaltschaft des Freistaats Bayern mit dem Projekt und dem dazugehörigen Dauerstreit betraut.

Im Juli 2011 hatte der Freistaat Bayern den Planfeststellungsbeschluss für die vier Kilometer lange dritte Startbahn erteilt. Der Prozess vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof endete nun nach 46 Verhandlungstagen und Ortsterminen.

Berater Freistaat Bayern:

GSK Stockmann + Kollegen: Dr. Andreas Geiger (Federführung), Dr. Stefanie von Landwüst

Inhouse:

Landesanwaltschaft Bayern; München

Vertreter Flughafen München:

Dr. Gronefeld Thoma & Kollegen: Dr. Volker Gronefeld, Prof. Dr. Ulrich Hösch

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 8. Senat:

Erwin Allesch (Vorsitzender Richter)

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