GSK Stockmann + Kollegen wehrt Anspruch der Conference on Jewish Material Claims against Germany, Inc. (JCC) auf landeseigenes Grundstück in Berlin Mitte erfolgreich ab

01.06.2015

GSK Stockmann + Kollegen hat für das Land Berlin in einem Verwaltungsverfahren nach dem Vermögensgesetz (VermG) erfolgreich den Anspruch der JCC auf Einräumung von Bruchteilseigentum an einem landeseigenen Grundstück abgewehrt, den sie wegen des Entzugs einer Beteiligung des früheren Bankhauses M.M. Warburg & Co. OHG an der früheren Rudolph Karstadt AG geltend gemacht hat.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) hat mit Bescheid vom 19.02.2015 den Antrag der JCC auf Einräumung von Bruchteilseigentum an 14 ehemaligen Grundstücken der Rudolph Karstadt AG abgelehnt, die heute im Wesentlichen ein landeseigenes Grundstück bilden. Das Gebäude auf dem 11.600 m² großen Grundstück wurde durch die landeseigene BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH mit einem Investitionsvolumen von 51,61 Mio. EUR saniert und wird nachfolgend als Zentrale der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und durch die Polizei genutzt. Der Bescheid ist nach Mitteilung des BADV bestandskräftig.

Die 14 ehemaligen Grundstücke des Betriebsvermögens der früheren Rudolph Karstadt AG wurden mit Vertrag vom 28.12.1934 an das damalige Deutsche Reich verkauft. Der Wechsel von Nutzen und Lasten erfolgte am 31.12.1934. Die M.M. Warburg & Co. OHG, deren Gesellschafter jüdischer Abstammung waren, war eine der vier Großgläubiger-Banken der im Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskrise in wirtschaftliche Bedrängnis geratenen Rudolf Karstadt AG. Sie wurde 1938 zulasten ihrer jüdischen Gesellschafter arisiert, was bereits in der Rechtsprechung als verfolgungsbedingter Eigentumsverlust anerkannt ist. Die Veräußerungen von Karstadt-Aktien durch die M.M. Warburg & Co. OHG seit 1935 stellen zwar ebenfalls einen verfolgungsbedingten Eigentumsverlust dar, jedoch entgegen der von der JCC vertretenen Rechtsaufassung lediglich den Verlust einer unmittelbaren Beteiligung, nicht eine gestreckte Unternehmensschädigung. Das BADV ist der auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht gestützten Argumentation von GSK Stockmann + Kollegen gefolgt, dass die maßgebliche Schädigung zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem die Grundstücke bereits nicht mehr zum Betriebsvermögen der Rudolph Karstadt AG gehörten und hat deshalb den Antrag der JCC abgelehnt.

Das Team um Dr. Christian R. Schmidt berät seit Jahren die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und das Land Berlin auf dem Gebiet des Gesellschafts- und Immobilienwirtschaftsrechts. Martina Köglsperger, LL.M. berät zudem seit Jahren regelmäßig auf dem Gebiet der offenen Vermögensfragen und anderen Fragen im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten.

Berater Land Berlin:

GSK Stockmann + Kollegen:

Dr. Christian R. Schmidt (Corporate), Martina Köglsperger, LL.M. (Federführung Vermögensrecht, Real Estate)

Inhouse:

BIM Berlin Berliner Immobilienmanagement GmbH (Frau Birgit Möhring), Senatsverwaltung für Finanzen (Herr Thomas Heinemann)

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