GSK Stockmann vertritt Mecklenburg-Vorpommern bei Verfahren zu Ostsee LNG vor dem Bundesverwaltungsgericht

07.05.2024

GSK Stockmann hat das Land Mecklenburg-Vorpommern (Bergamt Stralsund) bei den Auseinandersetzungen rund um das Projekt „Ostsee LNG“ beraten und vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. Dabei ging es um Klagen gegen den Bau und Betrieb der Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL).

Die Beratung des Bergamts Stralsund bezog sich auf die energierechtlichen Planrechtsverfahren für den Bau und den Betrieb der Ostsee-Anbindungsleitung (OAL). Die rund 50 Kilometer lange OAL bindet zwei schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Units – FSRUs) im Hafen von Mukran (Rügen) an das bestehende Gasfernleitungsnetz auf dem Festland bei Lubmin an.

Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Umweltverbänden ab

Gegen den ersten Seeabschnitt hatten die Umweltvereinigungen Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Naturschutzbund Mecklenburg-Vorpommern (NABU) Klagen eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Klagen nun mit Urteilen vom 25. April 2024 abgewiesen. Zuvor hatte das Gericht bereits Eilanträge abgelehnt, die auf einen Baustopp abzielten.

Da das Vorhaben der Bewältigung einer Gasversorgungskrise dient, musste aufgrund der Ausnahmeregelung des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNGG) keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben durchgeführt werden. Die gesetzliche Ausnahmeregelung für die OAL ist mit Unionsrecht und dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar. Das Bergamt hat diese Regelung korrekt angewandt. Die von den Klägern geltend gemachten Verletzungen umweltbezogener Rechtsvorschriften liegen ebenfalls nicht vor. Das Vorhaben entspricht auch den rechtlichen Vorgaben zur Anlagensicherheit sowie zum Wasser- und Naturschutzrecht.

 

Sichere und diversifizierte Gasversorgung für Deutschland

Auf das Vorhaben OAL finden die im LNGG enthaltenen Sondervorschriften Anwendung. Das Vorhaben ist für die sichere Gasversorgung Deutschlands besonders dringlich. Seine energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der Bedarf zur Gewährleistung der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas sind durch Gesetz festgestellt. Die schnellstmögliche Durchführung des Vorhabens dient dem zentralen Interesse an einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland und ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich.

Dr. Andreas Geiger, Partner und federführender Anwalt bei GSK Stockmann, kommentiert das Urteil: „Das Bergamt Stralsund hat das Planfeststellungsverfahren für die Ostseeanbindungsleitung nach Maßgabe des Bundesrechts beschleunigt durchgeführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Zulassungsentscheidung nun vollumfänglich bestätigt. Darüber freuen wir uns.“

Berater Land Mecklenburg-Vorpommern:

GSK Stockmann: Dr. Andreas Geiger (Infrastrukturplanung, Federführung), Mareike Hebrock (Infrastrukturplanung), Timo Aust (Öffentliches Bau- und Planungsrecht)

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