GvW-Blitzumfrage zum Lieferkettengesetz: Für Unternehmen gibt es noch viel zu tun

18.11.2021

Die aktuelle GvW-Studie belegt: Jedes zweite Unternehmen muss damit rechnen, dass Zulieferunternehmen die Standards bei Menschenrechten und Umweltschutz nicht einhalten. Zwei Drittel der Unternehmen haben keine Ansprechperson, die Beschwerden und Meldungen von Mitarbeitenden der Zulieferunternehmen annehmen können. Knapp die Hälfte der Unternehmen kontrollieren ihre Zulieferunternehmen nicht. 40 Prozent der Unternehmen nutzen weder Standards noch Gütesiegel.

Unternehmen kümmern sich noch viel zu wenig darum, dass ihre Zulieferunternehmen weltweit die Mindeststandards bei Menschenrechten und Umweltschutz einhalten. Das zeigt eine aktuelle Blitz-Umfrage der Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen. An der Umfrage beteiligten sich 202 Fach- und Führungskräfte aller Branchen.

Danach muss jedes zweite Unternehmen damit rechnen, dass Zulieferunternehmen die Standards nicht einhalten. „Viele von ihnen wissen das gar nicht“, warnt Dr. Lothar Harings, Außenhandelsexperte bei GvW und federführend in der Kanzlei für die Beratung zum neuen Lieferkettengesetz. Dabei sind Unternehmen demnächst sogar gesetzlich verpflichtet, in ihrer Lieferkette auf Menschenrechte und andere Standards zu achten. Das Lieferkettengesetz sieht dazu Sorgfaltspflichten in vielen Unternehmen ab 2023 vor und droht mit Bußgeld. Eine EU-Richtlinie, die derzeit vorbereitet wird, dürfte diese Pflichten noch ausweiten. Auch Kunden interessieren sich immer häufiger dafür, unter welchen Bedingungen ein Produkt entstanden ist.

Unternehmen wissen zu wenig

Immerhin ein Drittel der befragten Unternehmen hat mehr als 100 Zulieferunternehmen, 15 Prozent sogar über 1000. Diese produzieren meist in Regionen, in denen Menschenrechte und Umweltschutz immer wieder Thema sind.

Internationale Regelwerke und Organisationen bieten hier Orientierung und Schutz. 40 Prozent der befragten Handels- und Konsumgüterunternehmen nutzen solche Standards und Gütesiegel in den Lieferantenverträgen aber noch nicht. Knapp die Hälfte der Unternehmen verzichtet auf Kontrollen ihrer Zulieferunternehmen. Zwei Drittel haben keine Ansprechperson, an die sich Mitarbeitende der Zulieferunternehmen wenden können, wenn sie relevante Informationen zu Verstößen haben oder sich über die Produktionsbedingungen beschweren möchten.

Zulieferunternehmen im Blick behalten

Um dem Lieferkettengesetz zu genügen, müssen Unternehmen definierte Vorschriften einhalten. Das Gesetz fordert aber auch: Sie sollen immer wieder selbst prüfen, welche darüber hinaus gehenden Maßnahmen angemessen und notwendig sind. „Die Risikoanalyse beginnt mit einem Überblick über die Zulieferunternehmen und endet mit einer laufenden Überwachung derjenigen, bei denen das höchste Risiko droht“, sagt Rechtsanwalt Harings.

Mitarbeitende der Zulieferunternehmen müssen zudem die Möglichkeit haben, den Unternehmen bedenkliche Entwicklungen zu melden. Gibt es Verstöße und lassen sich diese nicht abstellen, muss sich ein Unternehmen unter bestimmten Umständen sogar ein anderes Zulieferunternehmen suchen. „Dass Zulieferunternehmen ausgewechselt werden, dürfte die Ausnahme bleiben“, erwartet Harings: „Unternehmen müssen aber sicherstellen, dass sie jederzeit wissen, ob sie ihren Zulieferunternehmen bei Menschenrechten und Umweltschutz noch vertrauen können.“

Über die Umfrage

Von Mitte September bis Mitte Oktober beteiligten sich 202 Fach- und Führungskräfte aus Industrie, Handel und Gewerbe an einer Online-Umfrage der Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen. Nahezu die Hälfte der Fragebögen wurde von der Geschäftsleitung ausgefüllt. Die vollständige Auswertung samt allen Zahlen und Grafiken senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.

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