GvW Graf von Westphalen mit gerichtlichem Vorgehen gegen Pferdesteuersatzung der Gemeinde Tangstedt beauftragt

14.06.2017

13. Juni 2017

Die Gemeindevertretung der schleswig-holsteinischen Gemeinde Tangstedt wird am 14. Juni 2017 erstmals in Schleswig-Holstein über die Einführung einer kommunalen Pferdesteuer entscheiden. Vorgesehen ist die Erhebung einer Steuer auf das Halten und entgeltliche Benutzen von Pferden.

Über die Rechtmäßigkeit der geplanten Pferdesteuer wird bereits seit längerem intensiv gestritten. Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School in Hamburg, ist in einem umfangreichen Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass die Pferdesteuer aus verschiedenen Gründen verfassungswidrig sei. Insbesondere liege eine unzulässige diskriminierende Wirkung vor, weil durch die Steuer nahezu ausschließlich Frauen belastet würden. Außerdem verstoße die Besteuerung von Pferden gegen das landesverfassungsrechtliche Sportförderungsgebot (Art. 13 Abs. 3 Landesverfassung Schleswig-Holstein).

GvW Graf von Westphalen ist nunmehr von einer Gruppe Tangstedter Reiterinnen und Reiter mandatiert worden, gerichtlich gegen die Pferdesteuer vorzugehen. GvW-Partner Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Winterhoff und Rechtsanwalt Dr. Jan Felix Sturm, beide tätig am Hamburger Standort von GvW und spezialisiert auf Verfassungs- und Verwaltungsrecht, haben die Zulässigkeit der in Betracht kommenden Klageverfahren bereits geprüft. Sie empfehlen die Einleitung eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung beim Oberverwaltungsgericht und die Anfechtung der zu erwartenden Steuerbescheide aus Tangstedt.

„Wir werden uns nicht mit der Pferdesteuer abfinden, sondern sie vor Gericht zu Fall bringen“ – so Christina Pampel, die als Hamburger Bürgerin mit ihrem in Tangstedt untergebrachten Pferd genauso besteuert werden soll wie die Tangstedter Reiterinnen und Reiter. 91 % der Reitenden in dem Ort sind Frauen und Mädchen.

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