Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp): Medienfonds Macron - Klage wegen Entschädigung aus Einlagensicherungsfonds abgewiesen

30.08.2010

Bremen, 27.08.2010. Anleger des Medienfonds Macron Filmproduktion GmbH & Co. Projekt 1 KG drohen erhebliche Verluste. Der von ALCAS / KGAL aufgelegte Fonds hat nicht nur mit der neuen steuerlichen Bewertung der Schuldübernahmeverträge zu kämpfen, sondern auch mit dem Ausfall der Lizenzeinnahmen durch die Insolvenz der Lehman Brothers Bankhaus AG. Die Bank hatte für einen Teil der Lizenzeinnahmen, der zur Bezahlung der laufenden Ausgaben des Fonds und der Ausschüttungen der Anleger dienen sollte, die Schuld übernommen. Da der Einlagensicherungsfonds vom Bundesverband deutscher Banken e.V. eine Entschädigung ablehnte, hatte die Fondsgesellschaft Klage beim Landgericht Berlin eingereicht, die jetzt abgewiesen wurde. Es steht aktuell zur Entscheidung im Wege des Gesellschafterbeschlusses an, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt werden soll.

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertritt bereits zahlreiche Gesellschafter, die unter anderem Schadensersatzansprüche geltend machen. „Nach unserer Prüfung“, so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp, „stehen den Anlegern im Einzelfall Schadensersatzansprüche beispielsweise wegen verschwiegener Kick-Back-Zahlungen und unzureichender Risikoaufklärung etwa hinsichtlich der steuerlichen Problematik zu.“

Betroffenen Anlegern wird daher empfohlen, ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Bereits 2009 wurde beispielhaft für eine Beteiligung in Höhe von 25.000 Euro ein Verlust nach Steuern in Höhe von 10.751 Euro prognostiziert, sofern keine Zahlungen aus dem Einlagensicherungsfonds oder aus der Insolvenzmasse erfolgen.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.

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