Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp): Neues Urteil zu Schrottimmobilien - Landgericht Wiesbaden verurteilt Aareal Bank AG

05.06.2008

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp)

Hamburg, 05.06.2008. Mit Urteil vom 20.05.2008 - 8 O 18/07 - hat das Landgericht Wiesbaden einer Klage gegen die Aareal Bank AG stattgegeben. Die Bank muss die unverjährten Zins- und Tilgungszahlungen von 2003 - 2007 an den Kläger zurückzahlen. Das Urteil ist für den Anleger von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) erstritten worden.

Der Kläger aus Frankfurt hatte im Dezember 1991 in Mettmann eine - zu stark überteuerte - Eigentumswohnung von 58,4 qm von der Firma Bast-Bau Betreuungs GmbH zu einem Kaufpreis von 325.350 DM erworben. Diese hatte ein Angebot zum Abschluss eines umfassenden Geschäftsbesorgungsvertrages nebst Vollmacht gegenüber dem Kläger abgegeben. Die von ihr aufgrund der erteilten Vollmacht mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der der Deutsche Bau- und Bodenbank AG, abgeschlossenen Darlehensverträge sind laut Landgericht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG gem. § 134 BGB unwirksam. Der Hauptzweck der Geschäftsbesorgung sei vorliegend nicht die Wahrnehmung lediglich wirtschaftlicher Interessen des Klägers im Zusammenhang mit der Errichtung und Verwertung des angeschafften Objektes, sondern auch dessen Vertretung im Rahmen der Finanzierung und Belastung des Objektes. Es könne daher kein Zweifel daran bestehen, dass auch die rechtliche Beratung in diesen Punkten ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsbesorgung und damit eine Rechtsberatung i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes darstelle. Der Kläger hatte aus Kostengründen erstinstanzlich nur die Rückzahlung von Zins- und Tilgungsleistungen von 51.147,00 Euro geltend gemacht. Konsequenz des Urteils ist jedoch auch, dass der Kläger wegen Unwirksamkeit der Darlehensverträge auch das jeweilige Restsaldo nicht zurückzahlen muss.

"Das Urteil sollte anderen Erwerbern sogenannter Schrottimmobilien Mut machen", so Anlegeranwältin Sina Anthony von hrp, "die Darlehensverträge mit der Bank anwaltlich auf deren rechtliche Wirksamkeit zu überprüfen."

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2007/2008, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann gehören laut JUVE-Handbuch zu den häufig empfohlenen Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger. Ab Mai 2008 führt hrp in monatlichem Turnus Beratungstage in Stuttgart und Berlin durch.

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte

Partnerschaft

RA Peter Hahn

Am Kaiserkai 10

20457 Hamburg

Fon: +49-40-367987

Fax: +49-40-365681

E-Mail:

peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

www.hahn-rechtsanwaelte.de

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell