Hahn Rechtsanwälte: Pongs & Zahn AG verlangt von Anleiheinhabern Verlängerung der Laufzeit und Zinsverzicht - auch Genussscheininhaber müssen mit Zinsausfall rechnen

15.09.2009

Hahn Rechtsanwälte

Bremen, 14.09.2009. Die Pongs & Zahn AG hat ihre Anleiheinhaber (WKN 556 869) aufgefordert, auf Zinszahlungen zu verzichten und die Laufzeit bis zum 01.11.2014 zu verlängern. Bereits am 25.05.2009 hatte die Pongs & Zahn AG angekündigt, dass die "intransparente Entwicklung der Konjunktur" negative Konsequenzen auf die nachhaltige Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft haben könne. Danach könnte die begebene Anleihe "2003/2011" u.U. nicht mehr bedient werden. Auch die Inhaber von Pongs & Zahn Genussscheinen müssen damit rechnen, nach 2008 auch 2009 keine Zinszahlungen zu erhalten.

Im Rahmen der Einladung zur Gläubigerversammlung am 27. August 2009 hat die Pongs & Zahn AG mitgeteilt, dass sie auf Grund der ausbleibenden Erträge ihrer Beteiligungsgesellschaften nicht in der Lage sei, den Gesamtnennbetrag der Anleihe "2003/2011" (WKN 556 869) gemäss Anleihebedingungen am 01.11.2011 zurückzuzahlen. Die Gläubiger werden aufgefordert, einer Änderung der Anleihebedingungen in der Form der Verlängerung der Laufzeit um 3 Jahre bis zum 01.11.2014 und einem Zinsverzicht für die Zeit vom 01.11.2008 bis 31.10.2011 zuzustimmen. Auf der am 27.08.2009 durchgeführten Gläubigerversammlung haben sich bereits mehr als 75 % der abgegebenen Stimmen für die Beschlussvorlage ausgesprochen; die ebenfalls erforderliche Mehrheit von 2/3 des Nennwertes der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen wurde jedoch nicht erreicht. Aus diesem Grund wird zu einer zweiten Gläubigerversammlung am 22.09.2009 eingeladen. Nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchuldVG) kann im Rahmen dieser zweiten Gläubigerversammlung der Beschluss wirksam ohne Rücksicht auf den Nennbetrag der von dieser 75%igen Mehrheit vertretenen Schuldverschreibungen gefasst werden.

Mit weiteren Zinsausfällen müssen auch die Inhaber der Genussscheine der Pongs & Zahn AG "2005/unbegrenzt" (WKN A0F52H) rechnen. Die Ausschüttungen sind bereits 2008 für das Geschäftsjahr 2007 ausgesetzt worden. Angesichts der Lage der Gesellschaft dürfte es aber auch für dieses Jahr und die Folgejahre düster aussehen.

Neben zahlreichen anderen Genussscheinen sind vor allem auch die der Pongs & Zahn AG häufig von dem Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch (die heutige ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) empfohlen worden. "Es stellt sich die Frage, ob eine ordnungsgemäße Beratung im Hinblick auf diese Anleihen und Genussscheine erfolgt ist", so Anlegeranwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte (hrp). "Vielfach waren es gerade sicherheitsorientierte Anleger, denen solche Anleihen und Genussscheine anempfohlen wurden", so Brockmann weiter.

Genussscheine sind Schuldverschreibungen, die - je nach Genussschein-Bedingungen - am Gewinn und Verlust des Emittenten teilnehmen können. So etwa bei den Genussscheinen der Pongs & Zahn AG (WKN: A0F52H): Wird ein Bilanzverlust ausgewiesen oder das Grundkapital zur Deckung von Verlusten herabgesetzt, so vermindert sich im Falle einer Kündigung der Rückzahlungsanspruch jedes Genussscheininhabers. Genussscheine sind zudem im Regelfall seitens der Inhaber nicht kündbar. Auch darüber ist nach den Erfahrungen von Hahn Rechtsanwälte, die bereits mehrere Anleger vertreten, oft nicht aufgeklärt worden. Wer gleichwohl über das Kapital verfügen möchte, ist auf einen Verkauf über die Börse angewiesen - zumeist mit erheblichem Verlust. Der Genussschein der Pongs & Zahl AG "2005/unbegrenzt" (WKN A0F52H) wird derzeit an der Börse zu einem Kurs von 18% gehandelt (Stand: 10.09.2009).

Betroffenen Investoren wird empfohlen, fachanwaltlich prüfen zu lassen, ob in ihrem Fall Schadensersatzansprüche gegeben sein könnten.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2007/2008, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann gehören laut JUVE-Handbuch zu den häufig empfohlenen Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte

Partnerschaft

RAin. Dr. Petra Brockmann

Marcusallee 38

28359 Bremen

Fon: +49-421-246850

Fax: +49-421-2468511

E-Mail: petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de

www.hahn-rechtsanwaelte.de

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell