Hahn Rechtsanwälte: Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 23. März 2012 zu „Morgan Stanley P2 Value“ ist rechtskräftig. Commerzbank nahm die Berufung am 13. März 2013 zurück

18.02.2013

Hamburg, 15.02.2013. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main wurde am 13. März 2013 die Berufung der Commerzbank AG gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt verhandelt. Es hatte die Bank wegen Falschberatung beim Verkauf von Anteilen am offenen Immobilienfonds „Morgan Stanley P2 Value“ zu Schadensersatz in Höhe von 9.646,41 Euro verurteilt (vgl. Landgericht Frankfurt/M., Urteil vom 23. März 2012 - 2-19 O 334/11). Da der zuständige 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt mitgeteilt hatte, dass er diese Entscheidung in der Berufungsinstanz bestätigen werde, nahm die Commerzbank die Berufung am Ende der Sitzung zurück. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig geworden.

Geklagt hatte eine kaufmännische Angestellte aus Neu-Anspach, die seit Juni 2007 arbeitslos ist. Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, die Anlegerin sei nicht über das mit der Aussetzung der Anteilsrücknahme verbundene Kapitalverlustrisiko aufgeklärt worden.

Nach Einschätzung des Hamburger Fachanwalts Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) kommt dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Frankfurt Signalwirkung zu. „Unsere Kanzlei hat die meisten Verfahren von Erwerbern offener Immobilienfonds außergerichtlich beziehungsweise gerichtlich durch wirtschaftlich vernünftige Vergleiche lösen können. Über diese Fälle dürfen wir meist“, sagt Anwalt Peter Hahn, „wegen der vereinbarten Stillschweigensklausel nicht berichten. Bei einem Klagverfahren ist das anders. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt weist nun die Besonderheit auf, dass ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Frankfurt im Berufungsverfahren bestätigt worden wäre. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 23. März 2012 ist somit keine Einzelfall-Entscheidung mehr, sondern kann betroffenen Anlegern Mut machen, den eigenen Verlust beim Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilenfonds fachanwaltlich anzugehen“, so Hahn weiter.

Der offene Immobilienfonds „Morgan Stanley P 2 Value“ nahm seit dem 30. Oktober 2008 keine Anteile mehr zurück und wird bis 30. September 2013 abgewickelt. In diesem Fonds investierte Anleger müssen mit einem Verlust von rund 50 Prozent rechnen. „Betroffene Anleger“, so Hahn, „können im Falle einer Falschberatung oder bei eindeutigen Prospektfehlern gegen die beratende Bank oder die Kapitalanlagegesellschaft Schadensersatzansprüche geltend machen. Am erfolgversprechendsten ist es trotz der komplizierten Verjährungsregeln derzeit, Ansprüche gegen die beratende Bank durchzusetzen.“

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