Hauptversammlung der Ed. Züblin AG bestellt Dr. Steinhübel zum besonderen Vertretern
Dr. Steinhübel & von Buttlar
Bereits zum zweiten Mal wählen Aktionäre den Stuttgarter Rechtsanwalt in
dieses Amt
Stuttgart, im Dezember 2007: Nachdem die Hauptversammlung der DIS Deutsche
Industrie Service AG Dr. Heinz O. Steinhübel zum besonderen Vertreter bestimmte,
beruft ihn nun auch die Hauptversammlung der Stuttgarter Ed. Züblin AG in diese
Funktion. Durch diese erneute Bestellung zum besonderen Vertreter ist Dr.
Steinhübel der erste Anwalt, dem diese Aufgabe zum wiederholten Male zufällt. Der
Kapitalmarktrechts-Experte nahm bereits Kontakt zum Unternehmen auf, um die
nächsten Schritte zu klären.
In der außergerichtlichen Hauptversammlung vom 3.12. setzte die Aktionärsfamilie
Lenz die Einsetzung des besonderen Vertreters durch. Zwei Hauptaufgaben
obliegen Dr. Steinhübel: Zum einen untersucht er den Vorwurf der Abwerbung von
Fachkräften seitens des österreichischen Baukonzerns Strabag, mit 57%
Hauptaktionär der Ed. Züblin AG. Zum anderen nimmt Dr. Steinhübel den Kauf der
beiden Unternehmen Strabag Belgien und Dyckerhof & Widmann unter die Lupe. Da
die Strabag als unmittelbar Betroffener Stimmrechtsverbot erhielt, konnten sich die
Minderheitsaktionäre mit ihrem Anliegen durchsetzen.
Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:
Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden
deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie
Versicherungsrecht betreuen derzeit fünf Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende
Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online
abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.