Hauptversammlung der Ed. Züblin AG bestellt Dr. Steinhübel zum besonderen Vertretern

20.12.2007

Dr. Steinhübel & von Buttlar

Bereits zum zweiten Mal wählen Aktionäre den Stuttgarter Rechtsanwalt in

dieses Amt

Stuttgart, im Dezember 2007: Nachdem die Hauptversammlung der DIS Deutsche

Industrie Service AG Dr. Heinz O. Steinhübel zum besonderen Vertreter bestimmte,

beruft ihn nun auch die Hauptversammlung der Stuttgarter Ed. Züblin AG in diese

Funktion. Durch diese erneute Bestellung zum besonderen Vertreter ist Dr.

Steinhübel der erste Anwalt, dem diese Aufgabe zum wiederholten Male zufällt. Der

Kapitalmarktrechts-Experte nahm bereits Kontakt zum Unternehmen auf, um die

nächsten Schritte zu klären.

In der außergerichtlichen Hauptversammlung vom 3.12. setzte die Aktionärsfamilie

Lenz die Einsetzung des besonderen Vertreters durch. Zwei Hauptaufgaben

obliegen Dr. Steinhübel: Zum einen untersucht er den Vorwurf der Abwerbung von

Fachkräften seitens des österreichischen Baukonzerns Strabag, mit 57%

Hauptaktionär der Ed. Züblin AG. Zum anderen nimmt Dr. Steinhübel den Kauf der

beiden Unternehmen Strabag Belgien und Dyckerhof & Widmann unter die Lupe. Da

die Strabag als unmittelbar Betroffener Stimmrechtsverbot erhielt, konnten sich die

Minderheitsaktionäre mit ihrem Anliegen durchsetzen.

Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:

Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden

deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie

Versicherungsrecht betreuen derzeit fünf Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende

Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online

abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.

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