Hengeler berät bei erster grenzüberschreitender Sitzverlegung einer Societas Europaea
Hengeler
Am 26. Februar 2007 hat das Handelsregister Mannheim die Sitzverlegung einer Societas Europaea (SE) von Rotterdam, Niederlanden, nach Karlsruhe eingetragen. Es handelt sich um die erste bekannte grenzüberschreitende Sitzverlegung einer Gesellschaft dieser Rechtsform vom Ausland nach Deutschland. Damit wurde juristisches Neuland betreten und die Grundlage für die grenzüberschreitende Mobilität der SE geschaffen. Die gesetzlichen Regelungen sind lückenhaft.
Hengeler Mueller hat die Sitzverlegung im integrierten Team mit der niederländischen Sozietät, NautaDutilh, juristisch begleitet. Tätig waren die Partner Dr. Oleg de Lousanoff (M&A/Corporate) und Dr. Johannes Tieves (Corporate) sowie die Associate Dr. Vanessa Wettner.
Ansprechpartner:
Herr Keith D. Bain
- PR Manager -
Hengeler Mueller
Partnerschaft von Rechtsanwälten
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09. März 2007