Hengeler berät Zusammenschluß aller deutschen Coca-Cola Konzessionäre
Hengeler
Nach dreijährigen Vorbereitungen haben die unabhängigen deutschen Coca-Cola Konzessionäre, die etwa 35 % des deutschen Coca-Cola Geschäfts führen, den Zusammenschluss mit der Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG vereinbart, die zu 100 % zu der The Coca-Cola Company in Atlanta, USA, gehört und für das übrige Coca-Cola Geschäft in Deutschland verantwortlich ist. Der Zusammenschluss erfolgt zum Ende August 2007. Die Transaktion erforderte die Übertragung von 18 Einzelunternehmen mit unterschiedlichen Inhaberkreisen auf die Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG, die nunmehr der einzig verbleibende Coca-Cola Konzessionär in Deutschland ist.
Hengeler Mueller hat die unabhängigen Coca-Cola Konzessionäre beraten. Tätig waren Partner Dr. Matthias Blaum (Gesellschaftsrecht, Federführung), Jochen Burrichter (Kartellrecht) und Dr. Hermann-Josef Tries (Steuerrecht) sowie die Associates Dr. Martin Rothfuchs, Dr. Alexander Nolte, Dr. Christian Hoefs, Dr. Mathias Link und Kerstin Henrich.
Ansprechpartner:
Herr Keith D. Bain
– PR Manager –
Hengeler Mueller
Partnerschaft von Rechtsanwälten
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Tel.: 069 17095-207
Fax: 069 725773
keith.bain@hengeler.com
6. August 2007