Hengeler Mueller berät RWE/VEW in Verschmelzungs-Spruchverfahren
Hengeler Mueller
Das nach der Verschmelzung der RWE AG und der VEW AG im Jahre 2000 eingeleitete Spruchverfahren, das wohl umfangreichste seiner Art, wurde am 22. Dezember 2008 durch Vergleich vor dem Landgericht Dortmund beendet. In diesem Verfahren ging es um die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses der Aktien bei der Verschmelzung. Zur Überprüfung durch das Gericht, das zu diesem Zweck einen Sachverständigen bestellt hatte, standen die Unternehmenswerte des RWE- und des ehemaligen VEW-Konzerns. Auf Empfehlung des Gerichts erhalten die ehemaligen VEW-Aktionäre zusätzliche RWE-Aktien im Gesamtwert von etwa Euro 175 Mio.
Hengeler Mueller hat in diesem Verfahren die RWE AG vertreten. Tätig waren Partner Dr. Andreas Austmann, Counsel Dr. Petra Mennicke und Associate Manuela Roeding (alle Düsseldorf).
Ansprechpartner:
Herr Keith D. Bain
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29. Dezember 2008