Hengeler Mueller: Erste Fremdwährungsanleihe des Bundes nach dem 2. Weltkrieg
Hengeler Mueller
Die Bundesrepublik Deutschland hat die erste Fremdwährungsanleihe seit ihrem Bestehen begeben. Die Anleihe hat ein Volumen von US$ 5 Mrd. und eine Laufzeit von 5 Jahren. Die Anleihe ist teilweise in den Vereinigten Staaten (gemäß Rule 144A) sowie in Deutschland und in den internationalen Kapitalmärkten platziert worden.
Die Transaktion hat eine Reihe von innovativen Strukturen für derartige Globalanleihen, vor allem beim Clearing und Settlement (Verbriefung der beschränkt (Rule 144A) und unbeschränkt (Regulation S) übertragbaren Anleiheteile in nur einer Globalurkunde, die im deutschen Clearing- und Abwicklungssystem hinterlegt ist; Endabrechnung gegen Zahlung von US$), und bei der Börseneinführung (in Frankfurt statt wie üblich in Luxemburg), sowie in Bezug auf Gläubigerversammlungen in Anlehnung an die Vorschläge der Group of Ten, eine Neuheit in Anleiheemission unter deutschem Recht.
Hengeler Mueller und Davis Polk & Wardwell haben gemeinsam die Bundesrepublik Deutschland vertreten und waren verantwortlich für die Anleihedokumentation. Tätig waren die Hengeler-Partner Dr. Hannes Schneider und Dr. Hendrik Haag sowie die Davis Polk-Partner Patrick Kenadjian (Frankfurt), John Banes (London) und Associate Anna Xu.
Ansprechpartner:
Herr Keith D. Bain
- PR Manager -
Hengeler Mueller
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Bockenheimer Landstraße 51
60325 Frankfurt
Tel.: 069 17095-207
Fax: 069 725773
keith.bain@hengeler.com
15. Juni 2005