Hengeler Mueller erzielt ersten Erfolg für Uber gegen Untersagungsanordnung durch die Stadt Hamburg

08.08.2014

Hengeler Mueller hat erfolgreich die vorläufige Aussetzung einer Untersagungsanordnung durch die Stadt Hamburg gegen Uber, einen Anbieter einer Smartphone-App für Fahrdienst-Vermittlung, erwirkt. Somit darf Uber seine Leistungen vorerst weiter in Hamburg anbieten.

Das Hamburger Verfahren betrifft das Geschäftsmodel "UberPOP", bei dem über die von Uber bereitgestellte Plattform Privatpersonen Mitfahrten in ihrem eigenen Auto anbieten und die Fahrer über die App bestellt werden.

Das amerikanische Start-Up Unternehmen wurde 2009 in San Francisco gegründet und hatte 2013 einen Umsatz von 213 Millionen Dollar. Der Wert von Uber wurde zuletzt auf rund 17 Milliarden Dollar geschätzt. Zu den Investoren zählen Benchmark Capital, Goldman Sachs, Google Ventures, First Round Capital, Menlo Ventures und Lowercase Capital. Die App ist weltweit in mehr als 140 Städten verfügbar.

Hengeler Mueller berät Uber umfassend zu allen rechtlichen und regulatorischen Fragen im Zusammenhang mit der Markteinführung der verschiedenen von Uber angebotenen Plattformen sowie in zivil- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten. Tätig sind Counsel Dr. Vanessa Wettner (Litigation, Frankfurt) und Partner Dr. Dirk Uwer (Düsseldorf, Öffentliches Wirtschaftsrecht) (beide Federführung), die Partner Dr. Markus Meier (Litigation) und Dr. Frank Burmeister (Corporate/M&A) (beide Frankfurt) sowie die Associates Dr. Vera Jungkind, Dr. Alla Hajut (beide Düsseldorf, Öffentliches Wirtschaftsrecht) und Dr. Frauke Asendorf (Litigation).

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