Hengeler Mueller vertritt die Deutsche Bundesbank beim Großauftrag für Banknotenherstellung im Nachprüfungsverfahren der Bundesdruckerei vor dem OLG Düsseldorf
Die Deutsche Bundesbank hatte die Herstellung von rund 27 % des europäischen Gesamtbedarfs an Euro-Banknoten für 2011 europaweit in mehreren Losen ausgeschrieben. Das Angebot der Bundesdruckerei kam aus wirtschaftlichen Gründen nicht zum Zuge; die Bundesdruckerei erhielt damit erstmals keinen Druckauftrag der Bundesbank. Die Bundesdruckerei leitete daraufhin ein Nachprüfungsverfahren ein. Nachdem die zuständige Vergabekammer den Antrag zurückgewiesen hatte, legte die Bundesdruckerei sofortige Beschwerde zum OLG Düsseldorf ein und begehrte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde. Mit Beschluss vom 28. Oktober 2010 wies das OLG diesen Antrag mangels ausreichender Erfolgsaussichten zurück. Die Bundesbank hat daraufhin am 1. November 2010 den Unternehmen Joh. Enschedé (Niederlande), Oberthur Technologies (Frankreich) und Giesecke & Devrient (Deutschland) den Auftrag erteilt.
Hengeler Mueller hat die Deutsche Bundesbank im Verfahren vor dem OLG Düsseldorf vertreten. Tätig waren Partner Dr. Cord-Georg Hasselmann, Senior Associate Dr. Jan D. Bonhage sowie Associate Dr. Christian Quabeck (alle Berlin).
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1. November 2010