Hengeler Mueller vertritt die Krieger/Höffner-Gruppe erfolgreich im Kartellverfahren um Begros-Mitgliedschaft

21.01.2022

Nach einer langwierigen Auseinandersetzung mit dem Bundeskartellamt darf die KHG GmbH & Co. KG (Krieger/Höffner-Gruppe) der Einkaufskooperation für Möbel, Bedarfsgüter Großhandelsgesellschaft für Wohnung GmbH (Begros) beitreten.

Die Parteien konnten wettbewerbliche Bedenken des Bundeskartellamts durch innovative Modifikationen ihres ursprünglichen Vorhabens ausräumen. Für mehrere Jahre werden die großen Begros-Mitglieder Porta und Krieger/Höffner-Gruppe nicht dieselben Eigenmarken der Begros führen.

 

Die Begros gehört zu den führenden Möbeleinkaufskooperationen in Deutschland. Ihre 16 Mitgliedsunternehmen betreiben großflächige Einrichtungshäuser im gesamten Bundesgebiet und teilweise im angrenzenden Ausland sowie Discount-Märkte und Online-Shops. Ein erheblicher Teil ihres Möbelsortiments entfällt auf Eigenmarken der Begros. Daneben bietet die Begros ihren Mitgliedern Leistungen in den Bereichen Marketing, Warenimport, Produktentwicklung, Zentralregulierung und Delkredere.

 

Die Krieger/Höffner-Gruppe ist eines der führenden Möbelhandelsunternehmen im Inland mit über 30 großflächigen Einrichtungshäusern und über 20 Discount-Märkten sowie mehreren Online-Shops. Sie gehörte bislang keiner Einkaufskooperation an.

 

Hengeler Mueller hat die Krieger/Höffner-Gruppe in dem Verfahren vor dem Bundeskartellamt vertreten. Tätig waren Partner Prof. Dr. Christoph Stadler und Senior Associate Christian Dankerl (beide Kartellrecht, Düsseldorf).

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