Heuking Kühn Lüer Wojtek: Mehr Wettbewerb bei Strom und Gas - Bundeskartellamt beanstandet Konzessionsvergabe an kommunales Unternehmen

15.11.2011

Städte und Gemeinden dürfen nicht mehr eigenmächtig entscheiden, wer Strom und Gas liefern darf. Das Bundeskartellamt sagt „nein“ zur Vergabe von Strom- oder Gaskonzessionen ohne wettbewerbliches Verfahren.

Wer auf öffentlichen Wegen Leitungen legen will, um Strom und Gas zu liefern, muss dafür zahlen - Konzessionsabgabe nennt sich diese Art Wegezoll, den Energieversorgungsunternehmen an die Kommunen abgeben. Die Kreisstadt Dinkelsbühl hatte ihren eigenen Stadtwerken sowie einem Energieversorgungsunternehmen Konzessionen, also Wegenutzungsrechte, erteilt – ohne anderen Unternehmen die Chance zu geben, sich zu bewerben. Nein sagte dazu am 18. Oktober 2011 das Bundeskartellamt, ohne Ausschreibung ginge das nicht (Az. B 10-6/11).

„Der Beschluss wird sicher zum Streit führen“, so Dr. Ute Jasper, Expertin der Anwaltssozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek, „denn die Kommunen werden sich dagegen wehren. Ihre Handlungsmöglichkeiten und ihre Selbstverwaltung werden eingeschränkt“. Das Bundeskartellamt setzt sich uneingeschränkt für Wettbewerb ein. In § 46 Energiewirtschaftsgesetz wird ein wettbewerbliches Verfahren zur Konzessionsvergabe gefordert.

Nach Ansicht des Bundeskartellamtes nutzte die Kreisstadt ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich durch die wettbewerbsfreien Direktvergaben.

„Das Bundeskartellamt wendet sich damit deutlich gegen Inhouse-Vergaben im Konzern Kommune“ beurteilt Jasper den Beschluss. Ob die Ansicht des Bundeskartellamtes mit der verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden vereinbar ist, werde die Zukunft zeigen. „Vielleicht sprechen die höchsten Gerichte hier das letzte Wort“, so Jasper.

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