HEUKING wehrt für Paracelsus Klinik Henstedt-Ulzburg einstweilige Verfügung ab

25.06.2024

HEUKING hat erfolgreich die Paracelsus Klinik Henstedt-Ulzburg im Zusammenhang mit dem Tarifstreit mit dem Marburger Bund vor dem Arbeitsgericht Neumünster vertreten. Salaried Partnerin Dr. Arietta von Stechow, Hamburg, konnte eine einstweilige Verfügung gegen die Klinik erfolgreich abwehren.

Die Klinik wird seit dem 16. Juni 2024 im Tarifkonflikt um eine fünfzehnprozentige Lohnerhöhung von einem Teil der beschäftigten Ärzte unbefristet bestreikt. Der Marburger Bund versuchte nunmehr vor dem Arbeitsgericht Neumünster wegen des vermeintlich rechtswidrigen Einsatzes eines Streikbrechers im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Klinik vorzugehen.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Neumünster am 21. Juni 2024 konnte die Kammer davon überzeugt werden, dass kein Verstoß gegen das Einsatzverbot nach § 11 Abs. 5 Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorlag. Dem Unterlassungsantrag fehlte mithin somit jeglicher Verfügungsanspruch. Der Antrag des Marburger Bundes auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde noch im Termin von deren Vertreter zurückgenommen.

Berater Paracelsus Klinik Henstedt-Ulzburg

HEUKING:
Dr. Arietta von Stechow (Federführung, Arbeitsrecht, Prozessführung),
Dr. Johan-Michel Menke, LL.M. (Arbeitsrecht), beide Hamburg,
Dr. Klaus-Georg Baier (Krankenhausrecht), München,
Lukas Zietlow, LL.B. (Arbeitsrecht),
Sarah Forkert (Paralegal), beide Hamburg

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