Hirt + Teufel: Gläubigerversammlung Benz GmbH Werkzeug- u. Maschinenbau KG stimmt Sanierung zu

22.12.2006

Hirt + Teufel

Insolvenzverwalter Hirt geht

von fast 100% Insolvenzquote aus

Die Gläubigerversammlung hat der Übernahme der insolventen Benz GmbH Werkzeug- u. Maschinenbau KG, Haslach, durch die Unternehmensgruppe Zimmer, Rheinau, zugestimmt. Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass die Gläubiger der Benz GmbH & Co. KG weitgehend befriedigt werden.

Rottweil, 21.12.2006. RA Hirt, Rottweil, hatte am 22.11.2006 mit der Unternehmensgruppe Zimmer die Verträge abgeschlossen, mit denen das gesamte Vermögen einschließlich der Betriebsimmobilie zum 01.01.2007 übertragen werden wird. Diesen Verträgen stimmte die Gläubiger­versammlung, die heute Mittag vor dem Amtsgericht Offenburg stattfand, zu.

Damit ist die Benz GmbH Werkzeug- u. Maschinenbau KG, die in Zukunft unter "Benz GmbH Werkzeugsysteme" am Markt auftreten wird, gerettet. Auch die 160 Arbeitsplätze des insolventen Unternehmens können mit den durch RA Hirt getroffenen Vereinbarungen erhalten werden. "Selten genug kann ein Teil der Arbeitsplätze gerettet werden. Es ist daher eine kleine Sensation, wenn alle Arbeitsplätze erhalten werden. Gute Nach­richten für die Arbeitnehmer kurz vor Weihnachten.", freut sich Insol­venz­verwalter Hirt.

Das Insolvenzverfahren Benz GmbH Werkzeug- u. Maschinenbau KG wird voraussichtlich noch eine Besonderheit aufweisen: Die Insolvenz­gläubiger, die durchschnittlich auf ihre Forderungen 3% Insolvenz­quote erhalten, können voraussichtlich nahezu Befriedigung ihrer Ansprüche erwarten. Nach Auskunft von RA Hirt findet eine fast vollständige Befriedigung nur in ganz wenigen Insolvenzverfahren statt.

Die seit Insolvenzantragstellung Ende September 2006 geleistete Arbeit der Geschäftsleitung und der Belegschaft des insolventen Unternehmens hat sich gelohnt, betont Hirt. Er hebt hervor, dass nach Anbringung des Insolvenzantrags das Zusammenhalten von Belegschaft, Geschäftsleitung und vorläufigem Verwalter unabdingbare Voraussetzung für die Erhaltung des Betriebes sei. Es müsse in jedem Falle vermieden werden, dass den Kunden der Insolvenzantrag negativ auffalle, insbesondere durch schlechtere Leistung des insolventen Unternehmens.

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