Hirt + Teufel: Insolvenzantrag der TECONA Engineering GmbH, VS-Villingen
Hirt + Teufel
25 Stellen betroffen
Die TECONA Engineering GmbH stellte Insolvenzantrag. Rechtsanwalt Albert Hirt, Rottweil, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Rottweil, 27.04.2007. Die Geschäftsführer der TECONA Engineering GmbH stellten beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen Insolvenzantrag.
Rechtsanwalt Albert Hirt von der Anwaltskanzlei Hirt + Teufel, Rottweil, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Am 25.04.2007 fanden erste Gespräche zwischen RA Hirt und der Geschäftsführung des Unternehmens statt. Der Geschäftsbetrieb wird zunächst fortgeführt werden.
Parallel zur Fortführung wird der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß den Vorgaben des Insolvenzgerichts untersuchen, ob der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit und / oder der Überschuldung gegeben ist. Ob und ggf. in welchem Umfang und durch welche Maßnahmen das Unternehmen gerettet werden kann, wird derzeit von RA Hirt eruiert und geprüft. Hierzu ist zunächst eine umfassende Einarbeitung in die Materie, die Erhebung einer Vielzahl von Daten und deren anschließende Auswertung erforderlich.
RA Hirt, der zuletzt einen Werkzeugbau-Betrieb im Kinzigtal mit 160 Arbeitsplätzen ohne Entlassungen sanierte, ist bezüglich der Fortführungs- und Rettungsaussichten vorsichtig optimistisch. Er habe bereits Kontakt zu mehreren Übernahme-Interessenten, teilte seine Pressestelle mit.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein Unternehmen, das im Anlagenbau, insbesondere in den Bereichen Elektronik und Elektromechanik, tätig ist. Hergestellt werden Handling-Maschinen und Prüfsysteme für sicherheitsrelevante Elektronikteile der Automobilindustrie.
Die von der TECONA angebotenen Leistungen rangieren hinsichtlich der Technik soweit im oberen Segment, dass ihr in Teilbereichen weltweit ein Alleinstellungsmerkmal zukommt.
Zu den Abnehmern zählen auch Großkonzerne.
Zum Hintergrund:
Zur TECONA Engineering GmbH siehe: www.Tecona.de
Der Insolvenzantrag leitet das sog. Insolvenzantragsverfahren bzw. Insolvenzeröffnungsverfahren ein. In jedem Fall bestellt das Insolvenzgericht nach Anbringung eines solchen Antrags einen Gutachter bzw. Sachverständigen, der prüft, ob ein Insolvenzgrund, d.h. Zahlungsunfähigkeit, vorliegt. Weiter hat der Gutachter zu prüfen, ob die Kosten eines Insolvenzverfahrens - falls dieses eröffnet werden sollte - aus der Insolvenzmasse gedeckt werden können.
Um die Insolvenzmasse für ein etwaiges Insolvenzverfahren zu erhalten, wird daneben oftmals die vorläufige Verwaltung bzw. das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und ein Personen-identischer sog. vorläufiger Verwalter bzw. vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Verwalter lotet in diesem Stadium bereits die Ursachen für die aktuelle Situation des insolvenzschuldnerischen Unternehmens aus und sucht gemeinsam mit dessen Geschäftsleitung nach Lösungsmöglichkeiten.
Kontakt:
Anwaltskanzlei Hirt + Teufel
- Pressestelle -
RA Jürgen Neuberger, MBA
Berner Feld 74
78628 Rottweil
Tel.: 07 41 / 175 40 - 24
Mobil: 01 77 / 710 60 90 (außerhalb der Büro-Zeiten)
Fax: 07 41 / 175 40 - 20
e-Mail: info@hirt-teufel.de