Hirt + Teufel: Insolvenzantrag der TECONA Engineering GmbH, VS-Villingen

03.05.2007

Hirt + Teufel

25 Stellen betroffen

Die TECONA Engineering GmbH stellte Insolvenzantrag. Rechtsanwalt Albert Hirt, Rottweil, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Rottweil, 27.04.2007. Die Geschäftsführer der TECONA Engineering GmbH stellten beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen Insolvenzantrag.

Rechtsanwalt Albert Hirt von der Anwaltskanzlei Hirt + Teufel, Rottweil, wurde zum vorläufigen Insolvenzver­wal­ter bestellt.

Am 25.04.2007 fanden erste Gespräche zwischen RA Hirt und der Geschäftsführung des Unternehmens statt. Der Geschäftsbetrieb wird zunächst fortgeführt werden.

Parallel zur Fortführung wird der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß den Vorgaben des Insolvenzgerichts untersuchen, ob der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit und / oder der Überschuldung gegeben ist. Ob und ggf. in welchem Umfang und durch welche Maßnahmen das Unternehmen gerettet werden kann, wird derzeit von RA Hirt eruiert und geprüft. Hierzu ist zunächst eine umfassende Einarbeitung in die Materie, die Erhebung einer Vielzahl von Daten und deren anschließende Auswertung erforderlich.

RA Hirt, der zuletzt einen Werkzeugbau-Betrieb im Kinzigtal mit 160 Arbeitsplätzen ohne Entlassungen sanierte, ist bezüglich der Fortführungs- und Rettungsaussichten vorsichtig optimistisch. Er habe bereits Kontakt zu mehreren Übernahme-Interessenten, teilte seine Pressestelle mit.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein Unternehmen, das im Anlagenbau, insbesondere in den Bereichen Elektronik und Elektromechanik, tätig ist. Hergestellt werden Handling-Maschinen und Prüfsysteme für sicherheitsrelevante Elektronikteile der Automobilindustrie.

Die von der TECONA angebotenen Leistungen rangieren hinsichtlich der Technik soweit im oberen Segment, dass ihr in Teilbereichen weltweit ein Alleinstellungsmerkmal zukommt.

Zu den Abnehmern zählen auch Großkonzerne.

Zum Hintergrund:

Zur TECONA Engineering GmbH siehe: www.Tecona.de

Der Insolvenzantrag leitet das sog. Insolvenzantragsverfahren bzw. In­solvenzeröffnungsverfahren ein. In jedem Fall bestellt das Insolvenz­gericht nach Anbringung eines solchen Antrags einen Gutachter bzw. Sachverständigen, der prüft, ob ein Insolvenzgrund, d.h. Zahlungs­un­fähigkeit, vorliegt. Weiter hat der Gutachter zu prüfen, ob die Kosten eines Insolvenzverfahrens - falls dieses eröffnet werden sollte - aus der Insolvenzmasse gedeckt werden können.

Um die Insolvenzmasse für ein etwaiges Insolvenzverfahren zu erhalten, wird daneben oftmals die vorläufige Verwaltung bzw. das vorläufige In­solvenzverfahren angeordnet und ein Personen-identischer sog. vor­läufiger Verwalter bzw. vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der vor­läufige Verwalter lotet in diesem Stadium bereits die Ursachen für die aktuelle Situation des insolvenzschuldnerischen Unternehmens aus und sucht gemeinsam mit dessen Geschäftsleitung nach Lösungsmöglich­keiten.

Kontakt:

Anwaltskanzlei Hirt + Teufel

 

 

- Pressestelle -

 

 

RA Jürgen Neuberger, MBA

 

 

Berner Feld 74

 

 

78628 Rottweil

 

 

Tel.: 07 41 / 175 40 - 24

 

 

Mobil: 01 77 / 710 60 90 (außerhalb der Büro-Zeiten)

 

 

Fax: 07 41 / 175 40 - 20

 

 

e-Mail: info@hirt-teufel.de

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