Hoffmann Liebs Fritsch & Partner berät RheinEnergie beim Erwerb eines 40 MW Windparks

12.01.2015

Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte mbB hat die RheinEnergie AG bei dem Erwerb eines 40 MW Windparks umfassend beraten. Der Erwerb des Windparks erfolgte durch die Übernahme der Kommanditbeteiligung an der Windparkbetriebsgesellschaft durch die RheinEnergie Windkraft GmbH, einer Tochtergesellschaft der RheinEnergie AG. Der Windpark befindet sich südöstlich von Schwerin und besteht aus 20 Windenergieanlagen mit jeweils 2 MW installierter Leistung. Die Windenergieanlagen produzieren Strom für 16.000 Haushalte. Die RheinEnergie konnte durch den Erwerb des Windparks ihr Windenergieportfolio um 40% ausbauen und unterstützt damit aktiv die Energiewende.

Die Beratung der RheinEnergie erfolgte federführend durch Dr. Björn Neumeuer (Gesellschaftsrecht/M&A/Energierecht). Zum Beraterteam gehörten ferner Julian Hoff (ebenfalls Gesellschaftsrecht/M&A/Energierecht), Stefan Hitter und Heiko Antczak (beide Immobilienrecht), Marcel Kirchhartz (Bankrecht) und Jochen Kuck (Umweltrecht/Energierecht).

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