Hogan Lovells für Slowakische Republik vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich

12.11.2018

9. November 2018 – Unter Leitung ihrer Partner Markus Burgstaller und Karl Pörnbacher hat die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells die Slowakische Republik in einem komplexen Verfahren um Schiedsklauseln in bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut erfolgreich beraten.

In seinem Beschluss vom 31. Oktober 2018 hob der BGH einen Schiedsspruch zugunsten des niederländischen Versicherungskonzerns Achmea auf. Nach Ansicht des BGH ist eine Schiedsklausel in einem 1991 zwischen der damaligen Tschechoslowakei und den Niederlanden geschlossenen Investitionsschutzabkommen ungültig. Im März hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits einen Verstoß der Schiedsklausel gegen EU Recht erkannt.

Im konkreten Fall hatte der niederländische Konzern eine private Krankenversicherung als Tochtergesellschaft in der Slowakischen Republik gegründet. Die Slowakische Republik hatte den Krankenversicherungsmarkt 2004 liberalisiert, diese Liberalisierung aber zwei Jahre später teilweise wieder rückgängig gemacht und die Ausschüttung von Gewinnen sowie die Veräußerung von Versicherungsportfolios untersagt.

2008 leitete Achmea auf Grundlage des Investitionsschutzabkommens ein Schiedsverfahren gegen die Slowakische Republik ein. Das Verfahren wurde vor einem Schiedsgericht mit Sitz in Frankfurt am Main geführt. 2012 befand das Schiedsgericht, dass die Slowakische Republik gegen das Investitionsabkommen verstoßen habe und verurteilte sie zu einer Zahlung von 22,1 Mio. Euro Schadensersatz.

Daraufhin erhob Hogan Lovells für die Slowakische Republik bei den deutschen Gerichten Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte diesen Antrag zunächst zurückgewiesen. Der daraufhin angerufene BGH legte das Verfahren anschließend dem EuGH als Vorlage zur Vorabentscheidung vor.

Markus Burgstaller kommentierte: "Das Urteil des EuGH hatte bereits weitreichende Konsequenzen für andere Schiedsverfahren im Zusammenhang mit Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten. Der Erfolg vor dem BGH für unsere Mandantin unterstreicht die Botschaft, dass EU-Recht ernst zu nehmen ist."

Hogan Lovells für die Slovakische Republik

Markus Burgstaller (Partner, Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, London), Karl Pörnbacher (Partner, Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, München).

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