Hogan Lovells: Nicht lizensiertes Hard Rock Cafe in Heidelberg stellt den Betrieb ein

30.01.2017

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells für die Hard Rock Gruppe eine bahnbrechende Einigung erreicht. Die Betreiber eines gleichnamigen, nicht lizenzierten Restaurants in Heidelberg werden ihr Restaurant bis Ende Februar 2017 schließen. Im Gegenzug verzichtet die Hard-Rock-Gruppe auf einen Teil des ihr zustehenden Schadenersatzes.

Dr. Morten Petersenn, Partner bei Hogan Lovells in Hamburg, sagte zu der Vereinbarung: "Wir freuen uns, dass es uns endlich gelungen ist, den Betreiber des Restaurants zur Schließung zu bewegen. Heidelberg ist ein Touristenmagnet. Viele Besucher unterlagen beim Besuch des Heidelberger Cafés dem Irrtum, ein Original-Hard Rock Café zu besuchen. Mit dem gefundenen Ergebnis ist es uns gelungen, weitere Konfusionen zu verhindern und den guten Ruf unserer Mandantin zu schützen. Dieses Verfahren zeigt, dass es sich lohnt gegen Irreführungen und Markenverletzungen zu kämpfen – auch wenn es bereits eine jahrzehntelange Vorgeschichte gibt."

Hintergrund

Den Verhandlungen war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen, der gleich mehrere Schwierigkeiten mit sich brachte. Zum einen war das Heidelberger Restaurant deutlich vor dem ersten Hard Rock Café der Hard Rock-Gruppe in Deutschland eröffnet worden und existiert nun schon mehr als 35 Jahren. Zum anderen berief sich das Heidelberger Restaurant darauf, dass die Hard Rock-Gruppe schon seit Markteintritt in Deutschland Kenntnis von dem Heidelberger Restaurant hatte und sogar schon einmal ein eingeleitetes Gerichtsverfahren gegen das Heidelberger Unternehmen wieder zurückgezogen hatte.

Trotz dieser Hürden hat der Bundesgerichtshof bereits 2013 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Betreiber des Restaurants in Heidelberg mit dem Vertrieb von "Hard Rock Café" Merchandise-Produkten die Markenrechte der "Hard Rock"-Gruppe verletzte und verurteilte ihn zu Schadenersatz. Zuletzt hat das Oberlandesgericht Karlsruhe den Betreiber des Heidelberger Restaurants in einem weiteren Urteil verpflichtet, bei der Verwendung des "Hard Rock Café"-Logos im Restaurant sowie im Internet darauf hinzuweisen, dass das Restaurant weder zur Hard-Rock-Gruppe gehört, noch von dieser lizensiert wurde. Eine Verwendung ohne solchen Hinweis führe die Verbraucher widerrechtlich in die Irre, urteilte das Gericht und verpflichtete den Betreiber des Heidelberger Restaurants ebenfalls zu Schadensersatz.

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