Hogan Lovells: OLG Karlsruhe - Heidelberger Restaurantbetreiber muss Schadenersatz an Hard Rock Gruppe zahlen

15.09.2015

Düsseldorf, 14.09.2015 – Das Hamburger Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells hat einen weiteren juristischen Sieg für die Hard Rock International Gruppe gegen den Betreiber eines gleichnamigen, nicht lizenzierten Restaurants in Heidelberg errungen. Der Fall ist bedeutsam, weil es das Heidelberger Restaurant bereits gab, bevor die Hard Rock International Gruppe – Betreiber von 140 Hard Rock Cafes weltweit - ihre Rechte in Deutschland geschützt hatte.

Der Betreiber des Hard Rock Cafes in Heidelberg, das ohne gültige Franchisevereinbarung geführt wird, verstößt nach der rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Das geht aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervor [AZ: 6 U 94/10 (13)].

Demnach wird der Betreiber des Heidelberger Restaurants verurteilt, sämtliche Produkte zu vernichten, deren Vertrieb der Bundesgerichtshof bereits im August 2013 untersagt hat, und die er noch besitzt.

Das Oberlandesgericht urteilte weiter, dass die Nutzung des Logos für die Verbraucher irreführend sei. Der Betreiber muss deshalb im geschäftlichen Verkehr, einschließlich seiner Webseiten, darauf hinweisen, dass das Restaurant in Heidelberg nicht zur Hard-Rock-Gruppe gehört, und dass es auch nicht durch Lizenzverträge oder sonstige Vereinbarungen mit ihr verbunden ist.

Außerdem muss der Betreiber des Heidelberger Restaurants für die Markenrechtsverletzungen Schadenersatz zahlen. Über die genaue Höhe wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Morten Petersenn, federführender Partner von Hogan Lovells sagte: "Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat klargestellt, dass ein Unternehmen nicht allein deshalb weiter in großem Stil Verbraucher irreführen darf, weil es dies bereits seit vielen Jahren getan hat. Wir sind jetzt gespannt, wie hoch der Schadenersatz ausfallen wird."

Bereits im August 2013 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Verkauf inoffizieller Hard-Rock-Cafe-Artikel in dem Restaurant in Heidelberg die Markenrechte der Hard Rock International Gruppe verletzt und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt. Der BGH hatte entschieden, dass das Heidelberger Restaurant für den Verkauf von Merchandise-Artikeln unter dem Namen Hard Rock Cafe schadenersatzpflichtig ist und der Verkauf ab sofort zu untersagen war.

Der BGH hat den Fall daraufhin an die Vorinstanz in Karlsruhe zurückverwiesen. Hier sollte entschieden werden, ob die Nutzung des Hard Rock Cafe Logos in Verbindung mit dem Betrieb und der Werbung des Restaurants in Heidelberg ebenfalls einen Verstoß gegen deutsches Recht darstellt. Die aktuelle Entscheidung hat dies nun bestätigt.

Für Hard Rock International war der Hamburger Partner Dr. Morten Petersenn tätig. Christina Zickler und Dr. Eva Vonau haben ihn unterstützt.

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