hww wienberg wilhelm: domal wittol - Geschäftsbetrieb stabilisiert

20.08.2014

Stadtilm/Erfurt, 20. August 2014. – Gut drei Wochen nach der Insolvenzanmeldung läuft der Geschäftsbetrieb des Wasch- und Reinigungsmittelherstellers „domal-wittol Wasch- und Reinigungsmittel GmbH“ stabil. Am Standort wird wieder unter Volllast produziert. Parallel dazu hat der vorläufige Insolvenzverwalter Kai Dellit, Partner der bundesweit tätigen Kanzlei hww wienberg wilhelm, mit der Investorensuche begonnen, um den Geschäftsbetrieb langfristig zu sanieren.

„Alle Beteiligten, insbesondere die Kunden, verhalten sich sehr konstruktiv und stehen weiter zum Unternehmen“, betonte Dellit. Gleich nach Insolvenzantrag hatte Dellit intensive Gespräche mit Lieferanten, Kunden und Gläubigern geführt, um die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher zu stellen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter lobte ausdrücklich das Engagement der rund 100 Mitarbeiter. „Die Mitarbeiter waren verständlicherweise durch die Insolvenzanmeldung verunsichert, sind aber hochmotiviert und ziehen alle an einem Strang.“ Dellit hat inzwischen die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes sichergestellt, so dass Löhne und Gehälter pünktlich ausgezahlt werden können.

Nachdem der Geschäftsbetrieb nun stabilisiert ist, wird der Schwerpunkt in den nächsten Wochen auf der Investorensuche liegen. Hierzu hat Dellit einen strukturierten Investorenprozess eingeleitet, bei dem mögliche Investoren ermittelt und gezielt angesprochen werden. „Wir verzeichnen bereits jetzt ein reges Investoreninteresse am Unternehmen, was für dessen Attraktivität spricht“, sagte Dellit. Zum Stand des Investorenprozesses wird Dellit jedoch keinerlei Angaben machen, um die Gespräche nicht durch Indiskretionen zu gefährden.

Das 1889 gegründete Traditionsunternehmen domal wittol stellt Waschmittel, Weichspüler und Reinigungsmittel her. Mit den Marken domal, TRIKS und perfekt ist es vor allem in den Neuen Bundesländern bekannt. Das Unternehmen erwirtschaftete 2013 einen Umsatz von rund 32 Mio. Euro. Der Insolvenzantrag war nach einem Umsatzverlust in Millionenhöhe in Folge der unerwarteten Kündigung zweier wichtiger Kunden erforderlich geworden, der nicht schnell genug ausgeglichen werden konnte.

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