Insolvenz der Bäckerei Gehri wird in einem Regelverfahren fortgeführt

30.01.2024

Singen, 29. Januar 2024. Das Amtsgericht Freiburg hat heute ein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gehri Hochschwarzwälder Bauernbrotbäckerei GmbH & Co. KG angeordnet und Florian Schiller von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum Insolvenzverwalter bestellt. Das bislang in Eigenverwaltung geführte Verfahren wird damit in ein Regelinsolvenzverfahren überführt. Schiller war zuvor als Sachwalter der Bäckerei tätig.

Hintergrund der Entscheidung ist eine vom Wirtschaftskontrolldienst (WKD) angeordnete Schließung der Bäckerei aufgrund von Hygienemängeln. Die Produktion ruht seit Freitag, daher sind alle 20 Filialen zwischen Lörrach, Waldshut, Hochschwarzwald und dem Schwarzwald-Baar-Kreis geschlossen.

Der Gläubigerausschuss hat am Freitag dem Wechsel in ein Regelinsolvenzverfahren und der dauerhaften Betriebsschließung zugestimmt. Eine Wiederaufnahme der Produktion und der Filialen zu einem späteren Zeitpunkt ist aus finanziellen Gründen nicht möglich. Allen rund 160 Mitarbeitern muss daher leider gekündigt werden.

Die Bäckerei Gehri mit Sitz in Titisee-Neustadt ist seit 1959 im südlichen Schwarzwald tätig. Mehr als sechs Jahrzehnte wurden die Backwaren nach althergebrachten Rezepturen in handwerklicher Arbeit hergestellt. Bereits im Sommer 2023 musste der Geschäftsbetrieb nach einer Kontrolle des Landratsamtes vorübergehend eingestellt werden. Im Oktober 2023 folgte der Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren, Ende Dezember 2023 wurde das Verfahren eröffnet.

Die Gründe für die schlechte wirtschaftliche Lage der Gehri Hochschwarzwälder Bauernbrotbäckerei GmbH & Co. KG sind vielschichtig. Neben den Hygienemängeln belasteten die hohen Energie- und Materialkosten sowie die Kaufzurückhaltung der Kunden aufgrund der Inflation das Unternehmen. Für eine langfristige Lösung hätte das Unternehmen einen finanzstarken Investor gebraucht. Interessenten hätte es gegeben, doch die erneute Schließung durch den WKD hat die Hoffnungen zunichte gemacht, sagt RA Michael Winterhoff von der Winterhoff Rechtsanwalts GmbH als Vertreter der Eigenverwaltung. „Ob die Maßnahmen des WKD rechtmäßig waren, werden Sachverständige klären müssen. Dies liegt nicht mehr in unserer Hand. Es ist schade um die traditionsreiche Bäckerei, die großen Wert auf ihre Handwerkskunst gelegt habe und von ihren Kunden allseits wertgeschätzt wurde.“

Rechtsanwalt Florian Schiller erklärt: „Der Geschäftsbetrieb muss sofort eingestellt werden, da das Unternehmen ohne Verkaufserlöse hohe Verluste erwirtschaftet. Es gibt leider keine Alternative.“ Der PLUTA-Anwalt wird das Verfahren im Interesse der Gläubiger bearbeiten.

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