Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KeepLocal GmbH, St. Wendel

17.07.2024

Saarbrücken, den 15.07.2024

Die überregional bekannte KeepLocal GmbH sah sich leider gezwungen, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen zu stellen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken – Insolvenzgericht – vom 12.07.2024 wurde daraufhin der Saarbrücker Rechtsanwalt Andreas Liebaug der Kanzlei STAAB zum Sachverständigen sowie vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Aufgabe des Sachverständigen und vorläufigen Insolvenzverwalters ist die Sicherung der künftigen Insolvenzmasse sowie die Aufklärung des Sachverhalts. Konkret ist zu prüfen, ob die KeepLocal GmbH zahlungsunfähig bzw. überschuldet ist und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Weiterhin muss geklärt werden, ob die vorhandenen Vermögenswerte die Kosten des Insolvenzverfahrens decken können.

Bei der KeepLocal GmbH handelt es sich um ein Start-Up-Unternehmen. Seit der Gründung im Jahr 2019 wurde ein Gutscheinsystem zur Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels entwickelt. Vom Betriebssitz in St. Wendel aus wurden verschiedene Stadt-, Regional- und Partnergutscheine vertrieben. Auch wurden so genannte Mitarbeiterkarten angeboten. Hierbei handelt es sich um Wertkarten, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen und als steuerfreien Sachbezug abrechnen können.

Nach einer vorläufigen Schätzung der Geschäftsführung befinden sich derzeit Gutscheine im Umfang von rd. 1,2 Mio. € im Umlauf.

Bereits seit Anfang vergangener Woche können keine Gutscheine mehr eingelöst bzw. keine neuen Gutscheine mehr gekauft werden, dies aus technischen Gründen. Die KeepLocal GmbH hat zudem ihre Partnerunternehmen gebeten, Gutscheine nicht mehr zu verkaufen, da diese nicht mehr aktiviert werden können. Dies gilt erst recht im laufenden (vorläufigen) Insolvenzverfahren, währenddessen Gutscheine weder ausgegeben noch eingelöst werden können.

In ihrem Insolvenzantrag hat die KeepLocal GmbH eingeräumt, zahlungsunfähig und überschuldet zu sein.

Nach erster Einschätzung des Sachverständigen und vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Andreas Liebaug, wird eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens nicht möglich sein.

Interessenten für eine Übernahme des Geschäftsbetriebes im Ganzen sind derzeit nicht vorhanden. Ungewiss ist aktuell, ob die vorhandenen Vermögenswerte die Kosten des Insolvenzverfahrens decken können. Damit verbunden ist die Frage, ob das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet werden kann. Derzeit erfolgt durch den Sachverständigen und vorläufigen Insolvenzverwalter eine umfassende Prüfung der sehr komplexen Sach- und Rechtslage. Die Prüfung wird voraussichtlich bis ca. Ende Juli andauern.

Sollten die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, wird es nicht zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen. Die Anmeldung von Insolvenzforderungen – wie u.a. von der Verbraucherzentrale empfohlen – könnte jedoch erst nach einer etwaigen Insolvenzeröffnung erfolgen.

Alle Inhaber von Gutscheinen sowie Mitarbeitende der bis zu 2.000 regionalen Partnerunternehmen und sonstige Verfahrensbeteiligte werden ausdrücklich gebeten, sich bis ca. Ende Juli zu gedulden und die weitere Veröffentlichung der Insolvenzverwaltung abzuwarten. Insbesondere soll von Einzelanfragen abgesehen werden, um eine effektive Bearbeitung des gerichtlichen Prüfungsauftrags zu gewährleisten.

Über Herrn Rechtsanwalt Andreas Liebaug:

Rechtsanwalt Andreas Liebaug ist als langjähriger Spezialist im Bereich der Sanierung und Restrukturierung tätig und wird seit 2005 regelmäßig von Gerichten im Saarland und Rheinland-Pfalz als Insolvenzverwalter, Treuhänder und Sachwalter bestellt. Neben dieser Tätigkeit berät Herr Liebaug Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit dem Ziel, eine Insolvenz zu vermeiden. Alternativ begleitet Herr Liebaug Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage als erfahrener Chief Restructuring Officer (CRO) in der Geschäftsleitung im Rahmen von Eigenverwaltungsverfahren.

Über Kanzlei STAAB & Kollegen:

Die Saarbrücker Wirtschaftskanzlei Rechtsanwälte STAAB & Kollegen PartG mbB verfügt über 16 Berufsträger und über 50 Mitarbeiter, die Unternehmen und Unternehmern bei allen rechtlichen Fragestellungen zu Seite stehen. Das Sanierungs- und Insolvenzteam der Kanzlei ist seit Jahrzehnten in allen Bereichen des Insolvenzrechts tätig und besteht neben Herrn Justizrat Günter Staab und Herrn Andreas Liebaug aus weiteren erfahrenen Insolvenzverwaltern, Sanierungsberatern und Experten für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht.

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