Jens Graf Rechtsanwälte: Landgericht Münster: BAF Berlin Animation Film GmbH & Co. Produktions KG

21.09.2010

Aufbauend auf die ausgezeichneten Erfahrungen in Medienfonds Verfahren vor inländischen Gerichten weitet die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, ihre Unterstützung für geschädigte Medienfondsgesellschafter auch auf die Anleger aus, die seit 1999 Beteiligungen an der BAF Berlin Animation Film GmbH & Co. Produktions KG zeichneten. Vorangegangen waren häufig Beratungen durch Filialen der Beraterbank Dresdner Bank.

Nachdem der Verlauf eines Pilotverfahrens vor dem LG Münster erwartet erfreulich ist, werden weitere Prozesse von Klienten der Kanzlei folgen. Die Mandanten hatten überwiegend die Erfahrung euphorischer Beratungen unter Ausklammerung von Risiken machen müssen, in denen angebliche Vorteile als Alleinstellungsmerkmale dieses Fonds in den Vordergrund gestellt wurden. Im Vertrauen auf die von ihrer Beraterbank ausgesprochenen Empfehlungen zeichneten sie gutgläubig, ohne zu ahnen, dass sie die Einstellung von Ausschüttungen hinnehmen und mit erheblichen Substanzverlusten rechnen mussten. Von der versprochenen „versicherten Anlage“ konnte nicht die Rede sein.

Auch bei diesem Fonds ist zu konstatieren, dass der Mandantschaft die fehlende Eignung nicht offenbart wurde. Damit ist auch diese Anlage ein Thema für die Beratungsrechtsprechung des BGH, der immer mehr Gerichte folgen.

Neben der Rückabwicklung der Beteiligung umfasst der Schadensersatzanspruch den Ersatz entgangenen Gewinns, die Erstattung von Steuerberater- und Rechtsanwaltsgebühren, von Zinsaufwendungen für zur Finanzierung aufgenommene Darlehen und die Freistellung von noch andauernden Verpflichtungen daraus. Soweit Rechtsschutzversicherungen bestehen, übernehmen sie überwiegend die mit einer Auseinandersetzung einhergehenden Kosten. Viele Mandanten der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, verfolgen zielgerichtet die Vermögenswiederherstellung, indem sie die Rückabwicklung dieser und anderer Anlagen in Angriff nehmen.

Wenn Sie Fragen haben zu dem nicht uninteressanten Hintergrund dieser Mitteilung, steht Ihnen Rechtsanwalt Graf gern Rede und Antwort: 0211 86322525. Weiteres Material zum Thema Medienfonds, wie zu verwandten Themen aus dem Kapitalanlagerecht, finden Sie auch auf der Kanzleiseite www.vermoegenswiederherstellung.de.

Düsseldorf, den 20.09.2010

Jens Graf, Rechtsanwalt

Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf

Telefon-Nr.: 0211 86322525

Telefax-Nr.: 0211 86322555

E-Mail: Jens.Graf@t-online.de

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