JENS GRAF RECHTSANWÄLTE: Schadensersatz für Lehman Brothers Zertifikate

13.10.2008

JENS GRAF RECHTSANWÄLTE

Die Zahl der Mandanten der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, denen als Kunden von Kreditinstituten, wie der Citibank und der Dresdner Bank, mit großem Nachdruck geraten wurde, in Zertifikate der inzwischen insolventen Bank Lehmann Brothers zu investieren, nimmt rasant zu. Sie befürchten, dass ihre Investitionen in einem Totalausfall enden oder ihnen allenfalls nicht bezifferbare Teilbeträge in einem zeitlich nicht zu prognostizierenden Insolvenzverfahren verbleiben werden.

Die Gespräche mit unseren Klienten haben regelmäßig Anhaltspunkte ergeben für schwerwiegende Beratungsfehler. Zum Teil ist die Sicherheit dieser Papiere verglichen worden mit „Festgeldanlagen“. Nachfragen besorgter Anleger in jüngster Zeit wurden abgewiegelt mit der Zusicherung, Rückzahlungen auf das Laufzeitende seien nicht gefährdet.

In jedem bisher übernommenen Fall gab es auch signifikante Hinweise darauf, dass in den Beratungsgesprächen nicht ausreichend auf die Eigeninteressen des Kreditinstitutes an für die Herbeiführung eines Kaufabschlusses erhaltenen Zuflüssen hingewiesen wurde. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann schon diese Unterlassung die Verpflichtung der Bank nach sich ziehen, umfassenden Schadensersatz zu leisten.

Wir verfolgen vor diesem Hintergrund für unsere Mandanten das Ziel, die Rückabwicklung der Zertifikatsgeschäfte zu erreichen, d. h. die Erstattung der Anlagebeträge, entgangener Gewinne für eine Alternativanlage und den Ersatz der bei der Inanspruchnahme des Kreditinstitutes entstehenden Kosten.

In den übernommenen Fällen gehen wir von überdurchschnittlich guten Erfolgsaussichten aus. Wir stützen uns dabei auf Erfahrungen aus zahlreichen Auseinandersetzungen, die die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte in vergleichbaren Fallkonstellationen erfolgreich geführt hat. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen das Kostenrisiko.

Vieles spricht dafür, dass die Bewertung der Situation auf eine Vielzahl von Lehman Anleger zutrifft, die diese und vergleichbare Zertifikate, wie auch Colibri- oder Cobold- Papiere, erworben haben nach Beratung durch Banken und Sparkassen.

Düsseldorf, den 10.10.2008

Jens Graf Rechtsanwälte

Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf

 

Telefon-Nr.: 0211 86322525

Telefax-Nr.: 0211 86322555

E-Mail: Jens.Graf@t-online.de

www.jensgrafrechtsanwaelte.de

Verantwortlich und Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jens Graf

 

Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

 

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite. Mit mehr als 19 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich unabhängig mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens.

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