Jones Day vertritt E-Plus erfolgreich im Revisionsverfahren zur Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen

06.04.2011

Frankfurt am Main, 30. März 2011 – Die internationale Anwaltskanzlei Jones Day hat die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht im Verfahren betreffend die Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen vertreten.

Die Bundesnetzagentur hatte 2010 neue Frequenzen für den Mobilfunk, unter ihnen die Frequenzen der so genannten Digitalen Dividende, versteigert. Schon vor der Versteigerung hatte E-Plus Klage gegen die Vergabeentscheidung vor dem Verwaltungsgericht erhoben, unter anderem weil sie der Ansicht war, dass die Frequenzen nicht durch eine Versteigerung vergeben werden sollten, da die Regeln der Versteigerung nicht in ausreichendem Maß die historisch bedingt unterschiedliche Frequenzausstattung der vier Mobilfunkbetreiber in Deutschland berücksichtigten.

Nach Abweisung der Klage vor dem Verwaltungsgericht im März 2010 fand im April und Mai 2010 das Versteigerungsverfahren statt. E-Plus war es daher erst jetzt möglich, die Rechtmäßigkeit des Versteigerungsverfahrens durch das Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.

Die Revision hatte nunmehr in zwei zentralen Punkten Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an das Verwaltungsgericht als Vorinstanz zurückverwiesen. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist der entscheidungserhebliche Sachverhalt bislang nicht vollständig aufgeklärt. Das betrifft zum einen die Frequenzknappheit als Voraussetzung für die Anordnung eines Vergabeverfahrens. Auch ist nicht genügend geklärt, ob und inwieweit auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt, auf dem die neu vergebenen Funkfrequenzen verwendet werden dürfen, in der Vergangenheit bereits Frequenzen ohne Versteigerungsverfahren zugeteilt worden sind. Eine dahingehende Feststellung hat wesentliche Bedeutung für die Beurteilung der Frage, ob die Versteigerung das geeignete Verfahren für die Vergabe der nunmehr verfügbaren Frequenzen darstellt (BVerwG 6 C 6.10 - Urteil vom 23. März 2011).

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die erste Entscheidung des Gerichts, die sich mit diesen Fragen des telekommunikationsrechtlichen Frequenzvergabeverfahrens befasst. Zuvor hatte Jones Day die E-Plus bereits im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Versteigerungsverfahren und auch vor dem Verwaltungsgericht Köln vertreten. Dort war die Klage zunächst abgewiesen worden; dieses Urteil wurde nunmehr durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.

„Das Obsiegen vor dem Bundesverwaltungsgericht bedeutet für unsere Mandantin, die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, dass sie die Rechtmäßigkeit des Versteigerungsverfahrens weiter überprüfen lassen kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass wesentliche Annahmen und Entscheidungen der Bundesnetzagentur bei der Vergabe und Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen der gerichtlichen Überprüfung unterliegen. Das Verwaltungsgericht hatte demgegenüber angenommen, dass die Entscheidung der Behörde in zentralen Punkten einer gerichtlichen Überprüfung entzogen ist. Diese Annahme von Beurteilungsspielräumen zugunsten der Behörde hat das Bundesverwaltungsgericht nun deutlich eingeschränkt,“ kommentiert Dr. Holger Neumann die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

Jones Day berät die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG seit 2005 im Telekommunikations- und im Kartellrecht und insbesondere bei Fragen der Frequenzvergabe und Frequenzordnung.

Prozessvertretung: Jones Day

Federführung: Dr. Holger Neumann, LL.M. (Partner, Frankfurt am Main)

Weitere beteiligte Anwälte: Dr. Johannes Zöttl (Partner, Frankfurt am Main)

Inhouse E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG:

Rainer Schrade

Dirk Grewe, LL.M.

Zu Jones Day:

Jones Day ist mit über 2.500 Anwälten, davon über 400 in Europa, eine der bedeutendsten Anwaltssozietäten der Welt. Sie vertritt und berät national und grenzüberschreitend tätige Industrie- und Finanzunternehmen an nun bald 34 Standorten in 17 Ländern. In Deutschland ist die Kanzlei in Frankfurt und München vertreten.

Jones Day ist seit dem Jahr 2000 die Nummer 1 nach Anzahl der weltweit durchgeführten M&A-Transaktionen (Thomson Reuters und Bloomberg). 2010/11 wurde Jones Day im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien für den Bereich Telekommunikation als "Kanzlei des Jahres" ausgezeichnet.

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Iva Srazil
israzil@jonesday.com
Business Development & Communications
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