Jones Day vertritt erfolgreich SES in Fusionskontrollverfahren - Fusion führt zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Pay-TV-Markt

17.01.2005

Jones Day

Frankfurt, 14. Januar 2005 – Die internationale Anwaltssozietät Jones Day hat die SES Global Europa S.A., Betzdorf, Luxemburg, bei dem erfolgreichen Abschluß eines Fusionskontrollverfahrens begleitet. SES konnte damit sämtliche Anteile an der DPC Digital Playout Center GmbH, Unterföhring, von der Premiere Fernsehen GmbH & Co KG, Unterföhring, übernehmen.

Das Bundeskartellamt genehmigte nach eingehender, mehrmonatiger Untersuchung am 28. Dezember 2004 die Übernahme der DPC Digital Playout Center GmbH durch SES Global Europe. SES ist ein weltweit agierender Anbieter von Satellitendiensten und Betreiber der Astra Satelittenflotte über Europa. DPC unterhält eine technische Service Plattform für digitales Pay-TV. Das Unternehmen war bislang eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des in Deutschland führenden Pay-TV-Anbieters Premiere.

Das Bundeskartellamt sah in der Übernahme die vertikale Integration des marktbeherrschenden Satellitenbetreibers mit dem einzigen Dienstleiter im deutschen Pay-TV-Markt, welcher Zugang hat zu den rund 3 Mio. Haushalten, die über Premiere-Set-Top-Boxen verfügen. Dadurch, so die Behörde, würden zwei wesentliche technische Pay-TV-Vorleistungskomponenten mit Netzwerkcharakter quasi monopolitisch bei einem Betreiber gebündelt. Eine Reihe von Beschwerden Dritter unterstützte diese Argumentation gegen die Transaktion.

Im Laufe des Verfahrens gelang es, das Bundeskartellamt davon zu überzeugen, dass das Vorhaben unter Anwendung der sogenannten Abwägungsklausel (GWB – Kartellgesetz) zu genehmigen war. Diese Klausel besagt, dass eine Transaktion trotz der hierdurch resultierenden Entstehung bzw. Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung genehmigt werden kann, wenn diese zu Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen in einem benachbarten Markt führt und diese Verbesserungen die Nachteile der Marktbeherrschung überwiegen.

Während des Verfahrens konnte nachgewiesen werden, dass die Transaktion eine bedeutende Verbesserung der Struktur des deutschen Pay-TV-Marktes nach sich ziehen wird, da die digitale DPC-Plattform künftig nicht mehr nur Premiere vorbehalten sein wird, sondern auch anderen Pay-TV-Betreibern offen steht, die damit zugleich ungehinderten Zugang zu den Set-Top-Boxen Premieres erhalten. In über 30 Jahren Fusionskontrolle in Deutschland gab es bisher nur eine Handvoll von Fällen, die vom Bundeskartellamt unter Rückgriff auf die Abwägungsklausel freigegeben wurden. SES war so in der Lage, die Transaktion am 31. Dezember 2004 erfolgreich abzuschließen.

Verantwortlich für die kartellrechtliche Betreuung zeichnete Dr. Carsten Gromotke, Partner im Frankfurter Büro und Leiter der deutschen Kartellrechtspraxis von Jones Day. Er wurde unterstützt durch Dr. Johannes Zoettl, European Counsel bei Jones Day Frankfurt.

Premiere Fernsehen wurde durch ihren Leiter der Rechtsabteilung, Dr. Holger Ensslin, vertreten. Diese für den deutschen Pay-TV-Markt sehr bedeutsame Transaktion unterstreicht erneut Jones Days hervorragende Kompetenz in kartellrechtlichen Fragen und die Fähigkeit der Kanzlei, kartellrechtliche Mandate unabhängig von einer gesellschaftsrechtlichen Mandatierung zu gewinnen.

Zu Jones Day

Jones Day ist mit über 2.200 Anwälten eine der bedeutendsten Anwaltssozietäten der Welt. Sie vertritt und berät national und grenzüberschreitend tätige Industrie- und Finanzunternehmen an weltweit 30 Standorten. In Deutschland ist die Kanzlei in Frankfurt und München vertreten. Ende 2004 führt Jones Day im fünften Jahr in Folge das "Thomson Financial Ranking" nach der Anzahl der weltweit durchgeführten M&A-Deals an. Nach Deal-Volumen lag die Kanzlei auf Platz zehn in Deutschland. Mit weit über 100 Kartellrechtlern in Europa, den USA und Asien verfügt Jones Day über eine der weltweit bedeutsamsten Kartellrechtspraxen.

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Ottmar Libal

Business Development & Communications Manager

olibal@jonesday.com

Hochhaus am Park

Grüneburgweg 102

60323 Frankfurt am Main

Tel: 069 - 9726 - 3910

Fax: 069 - 9726 - 3993

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